Problembeschreibung/Begründung:
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Lambrechtshagen ist der Bereich für den „Ziegenkrug“ als sonstiges Sondergebiet, z. B. für Hotel und Gaststätten, vorgesehen. Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Entwicklung des Hotel- und Gaststättenbetriebs ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.
Anlagen
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“ in Sievershagen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,5 ha und umfasst das Flurstück 19/4 und Teile des gemeindeeigenen Flurstücks 19/6 (Zufahrt), Flur 1, Gemarkung Sievershagen. –siehe Anlage.
Planungsziele:
1. Festsetzung als sondergebiet für Hotel und Gaststätte mit folgenden Nutzungen:
- Hotelbetrieb
- Gaststättenbetrieb
- Saalvermietung für Konferenzen und Feierlichkeiten
- Spielhallenbetrieb
2. Festsetzung von Baugrenzen, um Erweiterungen zu ermöglichen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.
Die Übernahme der Planungskosten wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
Für die Kosten der
Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |