Problembeschreibung/Begründung:
Im Wesentlichen muss die derzeitige Geschäftsordnung der Gemeinde aus
dem Jahr 1999, die lediglich 2012 und 2013 geringfügig geändert worden ist, an
die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an geänderte
datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden Entwurf liegt
das aktualisierte Geschäftsordnungsmuster des Referenten für
Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu
Grunde. Darin sind auch zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen
vereinfachen oder zutreffender formulieren.
Darüber hinaus schlägt das Amt folgende Änderungen zur Nutzung
elektronischer Kommunikation und zur Verbesserung der Einwohnerinformation vor:
- Beschlussvorlagen großen Umfangs, wie
HH-Pläne, Jahresrechnungen,
Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollten zukünftig in Kurzfassung in
Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem
(Intranet) bereitgestellt werden (§ 1 Abs.3).
- Den Einwohnern sollten mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet auch die Beschlussvorlagen, deren
Begründungen und Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen,
zugänglich gemacht werden (§ 4 Abs.4).
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die
nicht den Ausschüssen angehören, sollten per E-Mail über Tag, Ort und Beginn
der Ausschusssitzungen informiert werden und die Tagesordnung im Intranet
nachlesen können (§ 15 Abs.2).
- Die Niederschriften der GV- und
Ausschusssitzungen sollten den Gemeindevertretern innerhalb von 14 Tagen nach
der Sitzung im Intranet bereitgestellt werden (§§ 13 Abs.2 und 15 Abs.3).
Die derzeit
gültige Geschäftsordnung der Gemeinde und der Entwurf der Neufassung sind in
Anlage 1 gegenübergestellt und die Änderungen erläutert.
Das Amt und 5
amtsangehörige Gemeinden haben die gleichen Änderungen bereits in ihre
Geschäftsordnungen aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Lambrechtshagen.
Finanzielle
Auswirkungen erstmals in Folgejahren
Der Einsatz elektronischer Kommunikation führt
zu Einsparungen beim Versenden umfangreicher Beschlussvorlagen, zahlreicher
Informationen über Ausschusssitzungen und bei der Verteilung der
Sitzungsniederschriften.
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |