Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Kritzmow verfolgt die städtebauliche Zielsetzung, Impulse
zur Entwicklung eines ausreichenden Wohnungsangebotes für den spezifischen
Bedarf älterer Bürger zu setzen. Es soll vermieden werden, dass Kritzmower
Bürger wegen fehlender altersgerechter Wohnungsangebote ihr angestammtes
soziales Umfeld verlassen und aus der Gemeinde fortziehen müssen. Dem aktuell
zunehmend negativen Wanderungssaldo in der Altersgruppe ab 65 Jahren soll
planerisch entgegengewirkt werden.
Nach den Empfehlungen der „Strukturanalyse und Prognose Landkreis
Rostock / Amt Warnow – West“ und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen im
Rahmen der Fortschreibung des FNP ergibt sich für das Gemeindegebiet bis 2030
rechnerisch u.a. ein Bedarf für ca. 80 Plätze in betreuten Wohnformen.
Es ist beabsichtigt, für die Verwirklichung einer Einrichtung mit
betreutem Wohnen die Flst. 59/3, 59/18 sowie eine Teilfläche aus Flst. 59/12
aus dem Gemeindeeigentum zweckgebunden bereitzustellen. Der Bau- und der
Sozialausschuss haben zurückliegend 2 konkrete private Investitionsabsichten
geprüft, so dass nunmehr sowohl Klarheit über die Bau- und
Nutzungsanforderungen des Vorhabens als auch über die Vorsorgeinteressen der
Gemeinde besteht, die planerisch entsprechend vorzubereiten und
rechtsverbindlich zu sichern sind.
Die Errichtung
eines Wohnbauvorhabens (betreutes Wohnen) erfordert die Aufstellung eines
Bebauungsplans. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, hierfür den
erforderlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Es ist beabsichtigt, im Mai einen Planentwurf öffentlich auszulegen und
die Behörden formgerecht zu beteiligen um in der GV-Sitzung im Juni einen
abgestimmten Plan zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Verweis auf die
Vorlagefristen soll deshalb auf eine förmliche Beschlussfassung über den
Planentwurf verzichtet werden. Die Entwurfsfassung der Planung wird bis zum
Sitzungstermin erarbeitet und zur Information bereitgestellt. Entsprechend der
Empfehlung des Bau- und des Sozialausschuss wird der Planentwurf auf das
Vorhaben des Investors Dr. D. O. Höftmann ausgerichtet.
Das Plangebiet befindet sich in integrierter Siedlungslage; der B-Plan
ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Sollten sich im Zuge der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Zweifel an dieser Beurteilung ergeben,
bleibt es der Gemeinde unbenommen, auf das Regelverfahren umzustellen, um
diesbezüglich ggf. einer gerichtlichen Angreifbarkeit des Plans vorzubeugen.
Die Abweichung vom Entwicklungsgebot aus dem F-Plan (zzt. Darstellung
Grünfläche/Regenrückhaltung) ist im beschleunigten Verfahren zulässig; wenn der
F-Plan nach Rechtskraft des B-Plans redaktionell berichtigt wird.
Der Antragsteller
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu
tragen. Über die Tragung der Planungskosten (einschl. Vermessung, ggf.
erforderliche Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein
Vertragsentwurf wurde dem Antragsteller übersandt.
Anlagen
Darstellung des Planbereiches
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am Karauschensoll“ aufzustellen. Das
Plangebiet liegt in Kritzmow zwischen dem Netto-Markt und den
Mehrfamilienhäusern Satower Straße 35i – 35k (Gemarkung Kritzmow, Flur 1,
Flst. 59/3, 59/18 sowie Flst. 59/12 teilw.). Die Planung dient der Errichtung
einer Einrichtung für betreutes Wohnen mit Unterlagerung durch Einrichtungen
der Gesundheitsvorsorge. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist vorzunehmen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |