Bebauungsplan Nr. 22 "Betreutes Wohnen am Karauschensoll", Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 22 "Betreutes Wohnen am Karauschensoll", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0829/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde Kritzmow verfolgt die städtebauliche Zielsetzung, Impulse zur Entwicklung eines ausreichenden Wohnungsangebotes für den spezifischen Bedarf älterer Bürger zu setzen. Es soll vermieden werden, dass Kritzmower Bürger wegen fehlender altersgerechter Wohnungsangebote ihr angestammtes soziales Umfeld verlassen und aus der Gemeinde fortziehen müssen. Dem aktuell zunehmend negativen Wanderungssaldo in der Altersgruppe ab 65 Jahren soll planerisch entgegengewirkt werden.

Nach den Empfehlungen der „Strukturanalyse und Prognose Landkreis Rostock / Amt Warnow – West“ und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Rahmen der Fortschreibung des FNP ergibt sich für das Gemeindegebiet bis 2030 rechnerisch u.a. ein Bedarf für ca. 80 Plätze in betreuten Wohnformen.

Es ist beabsichtigt, für die Verwirklichung einer Einrichtung mit betreutem Wohnen die Flst. 59/3, 59/18 sowie eine Teilfläche aus Flst. 59/12 aus dem Gemeindeeigentum zweckgebunden bereitzustellen. Der Bau- und der Sozialausschuss haben zurückliegend 2 konkrete private Investitionsabsichten geprüft, so dass nunmehr sowohl Klarheit über die Bau- und Nutzungsanforderungen des Vorhabens als auch über die Vorsorgeinteressen der Gemeinde besteht, die planerisch entsprechend vorzubereiten und rechtsverbindlich zu sichern sind.

Die Errichtung eines Wohnbauvorhabens (betreutes Wohnen) erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, hierfür den erforderlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Es ist beabsichtigt, im Mai einen Planentwurf öffentlich auszulegen und die Behörden formgerecht zu beteiligen um in der GV-Sitzung im Juni einen abgestimmten Plan zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Verweis auf die Vorlagefristen soll deshalb auf eine förmliche Beschlussfassung über den Planentwurf verzichtet werden. Die Entwurfsfassung der Planung wird bis zum Sitzungstermin erarbeitet und zur Information bereitgestellt. Entsprechend der Empfehlung des Bau- und des Sozialausschuss wird der Planentwurf auf das Vorhaben des Investors Dr. D. O. Höftmann ausgerichtet.

Das Plangebiet befindet sich in integrierter Siedlungslage; der B-Plan ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Sollten sich im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Zweifel an dieser Beurteilung ergeben, bleibt es der Gemeinde unbenommen, auf das Regelverfahren umzustellen, um diesbezüglich ggf. einer gerichtlichen Angreifbarkeit des Plans vorzubeugen. Die Abweichung vom Entwicklungsgebot aus dem F-Plan (zzt. Darstellung Grünfläche/Regenrückhaltung) ist im beschleunigten Verfahren zulässig; wenn der F-Plan nach Rechtskraft des B-Plans redaktionell berichtigt wird.

Der Antragsteller hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu tragen. Über die Tragung der Planungskosten (einschl. Vermessung, ggf. erforderliche Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein Vertragsentwurf wurde dem Antragsteller übersandt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Darstellung des Planbereiches

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am Karauschensoll“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Kritzmow zwischen dem Netto-Markt und den Mehrfamilienhäusern Satower Straße 35i – 35k (Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Flst. 59/3, 59/18 sowie Flst. 59/12 teilw.). Die Planung dient der Errichtung einer Einrichtung für betreutes Wohnen mit Unterlagerung durch Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge.

 

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon