Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde kann nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) städtebauliche Verträge abschließen. Gegenstand kann die Übernahme von Kosten sein, die der Kommune für städtebauliche Maßnahmen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
Im Vertrag ist geregelt:
- Anteilige Übernahme der Kosten für die Lichtsignalanlage
- Verlängerung und Sanierung Gehweg entlang der Straße Am Karauschensoll bis zur Zufahrt Norma.
Lt. vorläufiger Kostenberechnung durch das Straßenbauamt Stralsund beträgt der Gemeindeanteil für die Lichtsignalanlage 41.626,25 Euro.
Anlagen
- Entwurf städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden städtebaulichen Vertrag über die Vorbereitung, Durchführung und anteilige Übernahme von Kosten städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
außerplanmäßige Einnahme für
die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die Ausgabe erfolgt entsprechend der
Berechnung durch das Straßenbauamt Stralsund und ist gesondert zu planen. Ein
Vertrag/eine Vereinbarung liegt noch nicht vor.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |