Bebauungsplan Nr. 20, Mischgebiet Am Karauschensoll, städtebaulicher Vertrag

Betreff
Bebauungsplan Nr. 20, Mischgebiet Am Karauschensoll, städtebaulicher Vertrag
Vorlage
VO/BV/60-0827/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde kann nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) städtebauliche Verträge abschließen. Gegenstand kann die Übernahme von Kosten sein, die der Kommune für städtebauliche Maßnahmen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.

Im Vertrag ist geregelt:

-       Anteilige Übernahme der Kosten für die Lichtsignalanlage

-       Verlängerung und Sanierung Gehweg entlang der Straße Am Karauschensoll bis zur Zufahrt Norma.

 

Lt. vorläufiger Kostenberechnung durch das Straßenbauamt Stralsund beträgt der Gemeindeanteil für die Lichtsignalanlage 41.626,25 Euro.

 

 

 

 

Anlagen

 

-       Entwurf städtebaulicher Vertrag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden städtebaulichen Vertrag über die Vorbereitung, Durchführung und anteilige Übernahme von Kosten städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

außerplanmäßige Einnahme für die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die Ausgabe erfolgt entsprechend der Berechnung durch das Straßenbauamt Stralsund und ist gesondert zu planen. Ein Vertrag/eine Vereinbarung liegt noch nicht vor.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung