Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.06.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Papendorf

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.06.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0565/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Verein „Auf der Tenne“ e. V. als Träger der Kindertagestätte „Spatzenhaus“ in Papendorf hat einen Antrag auf neue Entgeltverhandlung beim Landkreises Rostock gestellt. Der Träger begründete die Erforderlichkeit mit der Erweiterung der Platzkapazität durch ein zusätzliches Gebäude und Kostenerhöhungen, insbesondere im Bereich des Personals. Die aktuelle Leistungsvereinbarung wurde 2014 verhandelt.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.

Anbei erhalten Sie daher die neue Leistungsvereinbarung ab 01.06.2016 mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 08.03.2016 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.06.2016 mit dem Träger „Verein auf der Tenne“ e. V. verhandelt.

Die Platzkosten für einen Krippenganztagsplatz steigen von 725,45 € auf 744,78 € und für einen Kindergartenganztagsplatz von 377,02 € auf 397,17 €. Für einen Hortganztagsplatz sinken die Platzkosten von 224,49 € auf 220,22€.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut den Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die Personensorgeberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

Für das Jahr 2016 hatte die GV beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe ganztags, Krippe Teilzeit, Kindergarten ganztags und Kindergarten Teilzeit auf 51,5 % und in den restlichen Betreuungsbereichen auf 50 % festzusetzen.

Anliegend erhalten Sie eine Übersicht über zwei Vorschläge zur Gestaltung des kommunalen Anteils ab 01.06.2016 und dem daraus resultierenden Elternbeitrag.

Die erste Variante beinhaltet die bisherige Aufteilung und die zweite Variante sieht die gesetzliche Mindestvorgabe von jeweils 50 % nach dem Kindertagesförderungsgesetz

M-V in allen Betreuungsarten vor.

Die Anpassung auf 50 % wäre eine erhebliche Erleichterung für die Verwaltung, den Träger und die Eltern. Da uns die neuen Landes und Kreismittel jedes Jahr erst Anfang Dezember mitgeteilt werden, kann eine Beschlussfassung der neuen kommunalen Anteile und somit auch der Elternbeiträge erst in der 1. Sitzung des folgenden Jahres, also im Februar/März erfolgen.

Dies bedeutet, dass bis zur Beschlussfassung die alten kommunalen Anteile und Elternbeiträge gezahlt werden und dann eine Verrechnung erfolgt.

Bei Beschlussfassung 50/50 könnte zukünftig ebenfalls ein Grundsatzbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden, dass bei Änderung der Landes- und Kreismittel der kommunale Anteil und der Elternbeitrag auf 50/50 angepasst wird. Dies wird bereits in den anderen Gemeinden unseres Amtsgebietes praktiziert und es kann garantiert werden, dass zum 01.01. eines jeden Jahres die neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge feststehen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung und über den kommunalen Anteil ab 01.06.2016 (Anlage 1) zu entscheiden.

 

Anlagen:

1)Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.06.2016

2)Leistungsvereinbarung mit Leistungsbeschreibung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2016 für die Kita „Spatzenhaus“ in Papendorf und beschließt ab 01.06.2016 die neuen kommunalen Anteile für die Gemeinde entsprechend der Variante ______ der Beschlussvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

Herr Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon