Problembeschreibung/Begründung:
Der Verein „Auf
der Tenne“ e. V. als Träger der Kindertagestätte „Spatzenhaus“ in Papendorf hat
einen Antrag auf neue Entgeltverhandlung beim Landkreises Rostock gestellt. Der
Träger begründete die Erforderlichkeit mit der Erweiterung der Platzkapazität
durch ein zusätzliches Gebäude und Kostenerhöhungen, insbesondere im Bereich
des Personals. Die aktuelle Leistungsvereinbarung wurde 2014 verhandelt.
Gemäß § 16 Abs. 1
S. 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der
Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.
Anbei erhalten Sie
daher die neue Leistungsvereinbarung ab 01.06.2016 mit der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Der Landkreis
Rostock hat diese geprüft und am 08.03.2016 das neue Entgelt für die Zeit ab
01.06.2016 mit dem Träger „Verein auf der Tenne“ e. V. verhandelt.
Die Platzkosten
für einen Krippenganztagsplatz steigen von 725,45 € auf 744,78 € und für einen
Kindergartenganztagsplatz von 377,02 € auf 397,17 €. Für einen
Hortganztagsplatz sinken die Platzkosten von 224,49 € auf 220,22€.
Die Verhandlung
wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde
die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Laut den
Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und
die Personensorgeberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen
Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu
tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.
Für das Jahr 2016
hatte die GV beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe ganztags, Krippe
Teilzeit, Kindergarten ganztags und Kindergarten Teilzeit auf 51,5 % und in den
restlichen Betreuungsbereichen auf 50 % festzusetzen.
Anliegend erhalten
Sie eine Übersicht über zwei Vorschläge zur Gestaltung des kommunalen Anteils
ab 01.06.2016 und dem daraus resultierenden Elternbeitrag.
Die erste Variante
beinhaltet die bisherige Aufteilung und die zweite Variante sieht die
gesetzliche Mindestvorgabe von jeweils 50 % nach dem
Kindertagesförderungsgesetz
M-V in allen
Betreuungsarten vor.
Die Anpassung auf 50 % wäre eine erhebliche Erleichterung
für die Verwaltung, den Träger und die Eltern. Da uns die neuen Landes und
Kreismittel jedes Jahr erst Anfang Dezember mitgeteilt werden, kann eine
Beschlussfassung der neuen kommunalen Anteile und somit auch der Elternbeiträge
erst in der 1. Sitzung des folgenden Jahres, also im Februar/März erfolgen.
Dies bedeutet, dass bis zur Beschlussfassung die alten kommunalen Anteile und Elternbeiträge gezahlt werden und dann eine Verrechnung erfolgt.
Bei Beschlussfassung 50/50 könnte zukünftig ebenfalls ein Grundsatzbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden, dass bei Änderung der Landes- und Kreismittel der kommunale Anteil und der Elternbeitrag auf 50/50 angepasst wird. Dies wird bereits in den anderen Gemeinden unseres Amtsgebietes praktiziert und es kann garantiert werden, dass zum 01.01. eines jeden Jahres die neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge feststehen.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres
Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung und über den
kommunalen Anteil ab 01.06.2016 (Anlage 1) zu entscheiden.
Anlagen:
1)Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.06.2016
2)Leistungsvereinbarung mit Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2016 für die Kita „Spatzenhaus“ in Papendorf und beschließt ab 01.06.2016 die neuen kommunalen Anteile für die Gemeinde entsprechend der Variante ______ der Beschlussvorlage.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |