Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in der Jahresrechnung 2012

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in der Jahresrechnung 2012
Vorlage
VO/FV/50-0369/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Bei der Auflösung einer Anlage im Bau wurde festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Investition, sondern um Aufwand handelte. Mangels Erfahrungswerten wurden im Haushaltsplan die Abschreibungen zu niedrig angesetzt. Einzelwertberichtigungen konnten mangels Erfahrungswerten noch nicht im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist im gleichen Teilhaushalt durch überplanmäßige Erträge /Einzahlungen gegeben. In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.

 

 

Anlagen:

Aufstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in der Jahresrechnung 2012

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen in der Jahresrechnung 2012 in Höhe von

 

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 3:                             42.774,57 €,

überplanmäßige Auszahlungen Teilhaushalt 3:                                16.109,43 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 4:                               2.307,34 €.

 

Die Deckung steht in den jeweiligen Teilhaushalten als Mehrertrag /Mehreinzahlung zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung