Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen
erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt
werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Bei der Auflösung
einer Anlage im Bau wurde festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine
Investition, sondern um Aufwand handelte. Mangels Erfahrungswerten wurden im
Haushaltsplan die Abschreibungen zu niedrig angesetzt. Einzelwertberichtigungen
konnten mangels Erfahrungswerten noch nicht im Haushaltsplan berücksichtigt
werden. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist im
gleichen Teilhaushalt durch überplanmäßige Erträge /Einzahlungen gegeben. In
der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen
Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.
Anlagen:
Aufstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in der Jahresrechnung 2012
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen in
der Jahresrechnung 2012 in Höhe von
überplanmäßige
Aufwendungen Teilhaushalt 3: 42.774,57
€,
überplanmäßige
Auszahlungen Teilhaushalt 3: 16.109,43
€,
überplanmäßige
Aufwendungen Teilhaushalt 4: 2.307,34 €.
Die Deckung steht
in den jeweiligen Teilhaushalten als Mehrertrag /Mehreinzahlung zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |