Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.12.2012 i. d. F. vom 14.03.2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2016 der Gemeindevertretung der GemeindePpölchow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.
Anlagen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |