Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 4
der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen
über die Annahme von Spenden
von 100,00 EUR bis höchstens
1.000,00 EUR.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Beschluss über Spendenannahmen für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Pölchow.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
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