Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde möchte
die Sanierung und Modernisierung des Gutshauses fortsetzen, nachdem sie in den
letzten Jahren erhebliche Mittel in die Instandsetzung und Modernisierung der
Gebäudehülle und weitere energetischer Maßnahmen investiert hat. So wurden seit
2002 folgende Baumaßnahmen unter Verwendung von Fördermitteln umgesetzt:
- Fenstererneuerung
- Fassadensanierung
- Erneuerung
der Dachdeckung
- Umbau
der Räumlichkeiten im Anbau zur Kindertagesstätte
- Sanierung
des Wintergartens
- Erneuerung
des Heizkessels
- Erneuerung
der Abwasser-Grundleitung
Weitere Baumaßnahmen am Gebäude sollen neben der Erhaltung der
Bausubstanz eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der vorhandenen Flächen
und höhere Mieteinnahmen ermöglichen.
Konkreter Anlass für den geplanten Innenausbau ist neben dem Wunsch der
KITA nach einer räumlichen Erweiterung der Umstand, dass aktuell nur noch eine
der Wohnungen vermietet ist und auch dieses Mietverhältnis in Kürze enden wird.
In Zusammenhang mit der Neuordnung von Grundrissen soll auch die Nutzung der
Flächen durch die Gemeinde und durch Vereine optimiert werden.
Die Wohnungen entsprechen in technischer, energetischer und ästhetischer
Hinsicht nicht dem Standard, den Mieter heutzutage erwarten. Die Grundrisse
sind teilweise ungünstig geschnitten und treffen das Lebensgefühl der heutigen
Generation nicht mehr. Insbesondere die technische Ausstattung (Elektro,
Sanitär, Heizung) entspricht teilweise noch dem Stand vor 1990 und muss im
Zusammenhang mit der Neuordnung der Grundrisse einschließlich der Leitungsführung
neu installiert werden.
Im Dachgeschoss steht eine bisher ungenutzte Ausbaureserve zur Verfügung,
die für Wohnzwecke aktiviert werden soll.
Zur Ermittlung einer langfristig wirtschaftlichen Lösung ist ein neues
Grundriss-Konzept unter Berücksichtigung der baurechtlichen Anforderungen und
der bautechnischen Schwachstellen des Gebäudes zu erstellen. Es ist eine
detaillierte technisch-konstruktive Analyse zu erarbeiten und auszuwerten, aus
der Lösungs- und Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Ziele der Gemeinde
abgeleitet werden können.
Im Ergebnis der Untersuchung soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
vorgelegt werden. Daraus sollen die Umbau- und Unterhaltungskosten sowie die zu
erwartenden Ertragsmöglichkeiten aus Vermietung hervorgehen, zu welchem
Zeitpunkt eine Amortisation erfolgt und inwieweit die Umbaumaßnahmen für die
Gemeinde tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll sind.
Für die Umsetzung der gemeindlichen Ziele sind mehrere Lösungsvorschläge
zu erarbeiten.
Folgende vorläufige
Ziele hat die Gemeinde definiert:
Erdgeschoss - öffentliche/gemeindliche Nutzung
- KITA-Erweiterung mit folgenden Kapazitäten: 6
Krippenplätze, 9 Kindergartenplätze
- Nutzung durch Gemeinde, z. B.
Bürgermeisterbüro, Fotoausstellung der Gemeinde etc.
Obergeschoss und Dachgeschoss – Wohnungen
-
Wohnnutzung unter Einbeziehung des Dachgeschossausbaus (z. B.
Maisonettewohnungen, Wohnungen in einer Ebene)
Mit der Erarbeitung
des Gesamtkonzepts soll die Innarchitektin Annett Marienfeld aus Elmenhorst
beauftragt werden, die entsprechende Referenzen für vielfältige, auch ähnliche
Planungsaufgaben vorweisen kann. Aufträge für Architekten und Ingenieure dürfen
ohne formelles Vergabeverfahren freihändig vergeben werden. Die freiberufliche
Leistung wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergütet.
Im Haushalt der
Gemeinde sind für das aktuelle Haushaltsjahr keine Mittel für die
Architektenleistungen und ggf. erforderliche Bauwerksuntersuchungen
eingestellt. Der Bedarf wird mit maximal 20.000,00 € eingeschätzt und soll über
eine außerplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 57300.09600 P 11 gesichert
werden.
Legitimation der außerplanmäßigen
Auszahlung:
Es war nicht
vorhersehbar, dass ein langjährig bestehendes unkündbares Mietverhältnis überraschend
durch den Mieter gekündigt wird. Erst diese Kündigung ermöglicht die
Erweiterung der Kindertagesstätte. Auch der Leerstand der anderen Wohnungen war
nicht planbar.
Zur Abwendung
weiteren Schadens muss die Vermietbarkeit der Wohnungen schnellstens hergestellt
werden. Um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, für die Veranschlagung der
Gesamtmaßnahme im Haushalt 2017, die Beantragung von Fördermitteln und
gegebenenfalls einer Kreditermächtigung für die Gemeinde sind die ersten
Planungsphasen und Bauwerksuntersuchungen möglichst frühzeitig im Haushaltsjahr
2016 zu erbringen.
Der Umfang der Gesamtmaßnahme wird auf mehr als 750.000,00 € geschätzt. Die außerplanmäßige Auszahlung beträgt maximal 20.000,00 €, entspricht 2,36 % der Einzahlungen des laufenden Haushalts und ist damit als geringfügig einzustufen.
Anlagen:
Anlage 1: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
Anlage 2: Referenzliste der Innenarchitektin Annett Marienfeld
Beschlussvorschlag:
Bis zum 31.05.2016 soll die
Nutzungskonzeption vorliegen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |