Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Vorlage
VO/FV/50-0363/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Pölchow gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 GemHVO-Doppik ist gegeben.

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.12.2012 i. d. F. vom 14.03.2016  festzustellen.

 

 

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow per 31.12.2012 bestehend aus

 Ergebnisrechnung

 Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

V  Bilanz

VI Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)

                 Anlagenübersicht

                Forderungsübersicht

                 Verbindlichkeitenübersicht

 Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden

 Haushaltsermächtigungen

 Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung

Rückstellungsspiegel

Prüfungsbericht und abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012  (nur elektronisch)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 14.03.2016 fest.

 

1.    Ergebnisrechnung

Ziiffer 28: Jahresergebnis  vor Veränderung der Rücklagen                                               0,00 €

Das Jahresergebnis beträgt nach Veränderung der Rücklagen                                         0,00 €

 

 

2.    Finanzrechnung

Ziffer 51: Veränderung der Forderungen geg. dem Amt                                     -89.646,88 €

Ziffer 60: Forderungen gegenüber dem Amt aus dem

Zahlungsmittelbestand zum 31.12. des Haushaltsjahres                                      774.245,31 €

 

3.    Bilanz

Ziffer 1  Eigenkapital                                                                                                                            3.692.638,66 €

Bilanzsumme                                                                                                                                         5.356.535,77 €.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung