Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß und dessen Ernennung zum Ehrenbaemten

Betreff
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/60-0824/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der stellvertretende Ortswehrführer einer Ortsfeuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr für sechs Jahre gewählt.

Hierzu wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:

Wolfgang Clauser

 

Die Wahl wurde auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Schwaß am 26.02.2016 durchgeführt. Der Wahlvorschlag wurde mit einer zwei Drittel Mehrheit bestätigt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers).

 

Vor der Ernennung zum Ehrenbeamten des Gewählten muss die Gemeindevertretung der Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers zustimmen (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG). Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet und neu gewählt werden.

 

Zur leichteren Entscheidungsfindung sei gesagt, dass bestimmte Voraussetzungen an das Amt geknüpft sind (§ 12 Abs. 2 BrSchG) Diese sind in Anlage 1 aufgelistet und es wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaudfbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der stellvertretende Ortswehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad Brandmeister. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrehrenbeamte erfolgt durch den Bürgermeister. (§ 4 Abs. 4 FwLaudfbDgrAusbVO M-V)

 

Herr Wolfgang Clauser bekommt zunächst den Dienstgrad des Hauptlöschmeister, da er die erforderliche Ausbildung für seine Funktion noch nachholen muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Brandmeister erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Ø  Anlage 1

Ø  Diensteid

Ø  Ernennung- und Verleihungsurkunde sowie Empfangsbekenntnis

Ø  Niederschrift über die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers in Kopie

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß zu und beschließt, dass Herr Wolfgang Clauser unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Schwaß für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 26.04.2016 ernannt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung