Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten

Betreff
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/60-0823/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Ortswehrführer einer Ortsfeuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr für sechs Jahre gewählt.

Die letzte reguläre Wahl fand am 09.03.2010 statt. Damit endete die Wahlzeit am 09.03.2016 und es standen Neuwahlen an.

Hierzu wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:

Frank Bresemann

 

Die Wahl wurde auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Schwaß am 26.02.2016 durchgeführt. Der Wahlvorschlag wurde einheitlich bestätigt (siehe Niederschrift über die Wahl des Ortswehrführers).

 

Vor der Ernennung zum Ehrenbeamten des Gewählten muss die Gemeindevertretung der Wahl des Ortswehrführers zustimmen (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG). Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet und neu gewählt werden.

 

Zur leichteren Entscheidungsfindung sei gesagt, dass bestimmte Voraussetzungen an das Amt geknüpft sind (§ 12 Abs. 2 BrSchG) Diese sind in Anlage 1 aufgelistet und es wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaudfbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Ortswehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad Oberbrandmeister. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrehrenbeamte erfolgt durch den Bürgermeister. (§ 4 Abs. 4 FwLaudfbDgrAusbVO M-V)

 

Herr Frank Bresemann bekommt zunächst den Dienstgrad des Brandmeisters, da er die erforderliche Ausbildung des „Zugführers“ für seine Funktion noch nachholen muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Oberbrandmeister erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Ø  Anlage 1

Ø  Diensteid

Ø  Ernennung- und Verleihungsurkunde sowie Empfangsbekenntnis

Ø  Niederschrift über die Wahl des Ortswehrführers in Kopie

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Schwaß zu und beschließt, dass Herr Frank Bresemann unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Schwaß für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 26.04.2016 ernannt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung