Wahl der Mitglieder für den neu gebildeten Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Betreff
Wahl der Mitglieder für den neu gebildeten Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Vorlage
IV/LV/20-0667/2016
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Aufgrund von § 5 Abs.2 Satz 8 KV M-V (Kommunalverfassung M-V) entfalten Bestimmungen in der Hauptsatzung über Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben beratender Ausschüsse ihre Wirksamkeit bereits mit der Beschlussfassung. Die Wahl der Mitglieder des Ausschusses darf daher in der gleichen GV-Sitzung stattfinden.

 

Nach § 36 Abs.1 Satz 2 KV M-V erfolgt die Besetzung beratender Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Maßgebend ist jedoch die Zusammensetzung der Gemeindevertretung am Tag der Wahl der Ausschussmitglieder, nicht die Zusammensetzung der Gemeindevertretung am Tag der Kommunalwahl! 

 

Nach § 32 Abs.2 KV M-V kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Das heißt, soweit Einvernehmen über eine gemeinsame Liste erzielt wird, darf darin auch vom Verhältnis der Zusammensetzung der Gemeindevertretung abgewichen werden.   

Folgenden Wahlvorschlag für eine gemeinsame Liste haben die Gemeindevertreter B.Tietböhl, L.Rosenkranz und B.May am 15.02.2016 eingereicht:

                                                           Bernd Tietböhl

                                                           Lars Rosenranz

                                                           Burkhard May

                                                           Wolfgang Schultz

                                                           Sven Wachtl.

Dieser Wahlvorschlag hatte in der Hauptausschusssitzung am 03.03.2016 keine Mehrheit gefunden.

 

Kommt eine Verständigung über eine gemeinsame Liste nicht zustande, wird in einem Wahlgang über konkurrierende Wahlvorschlagslisten der Fraktionen abgestimmt, nicht über die einzelnen Namen auf den Vorschlagslisten der Fraktionen.

Die Anzahl der Stimmen, die jede Liste erhält, wird dann nacheinander durch 1, 2 und 3 geteilt. Nach den so ermittelten Höchstzahlen bestimmt sich die Reihenfolge der Sitzverteilung auf die Listen der Fraktionen (§ 9 der Geschäftsordnung, Höchstzahlverfahren nach d`Hondt).

 

 

Sind alle Gemeindevertreter anwesend und stimmen jeweils für ihre Vorschlagsliste, würden   die Sitze wie folgt auf die Fraktionen verteilt werden:                                                        

 

Abstimmungsergebnis:

Liste CDU: 8 Stimmen     Liste DIE LINKE: 3 Stimmen     Liste Das Dorf: 4 Stimmen

 

Ermittlung Sitzverteilung

 

CDU

 

DIE LINKE

 

"Das Dorf"

 

 

Teiler

Höchstzahl

Sitz-Nr.

Höchstzahl

Sitz-Nr.

Höchstzahl

Sitz-Nr.

 

1

8

1.

3

4.

4

2.

 

2

4

3.

1,50

2

 

3

2,67

5.

1,00

1,33

 

Die CDU-Fraktion hat folgende Wahlvorschlagsliste aufgestellt:

                                                           Bernd Tietböhl

                                                           Falko Behncke                                                         

                                                           Wolfgang Schultz.

 

 

Anlagen: