Sachverhalt:
Aufgrund von § 5 Abs.2 Satz 8
KV M-V (Kommunalverfassung M-V) entfalten Bestimmungen in der Hauptsatzung über
Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben beratender Ausschüsse ihre Wirksamkeit
bereits mit der Beschlussfassung. Die Wahl der Mitglieder des Ausschusses darf
daher in der gleichen GV-Sitzung stattfinden.
Nach § 36 Abs.1 Satz 2 KV M-V
erfolgt die Besetzung beratender Ausschüsse nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl. Maßgebend ist jedoch die Zusammensetzung der
Gemeindevertretung am Tag der Wahl der Ausschussmitglieder, nicht die
Zusammensetzung der Gemeindevertretung am Tag der Kommunalwahl!
Nach § 32 Abs.2 KV M-V kann
sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen
verständigen. Das heißt, soweit Einvernehmen über eine gemeinsame Liste erzielt
wird, darf darin auch vom Verhältnis der Zusammensetzung der Gemeindevertretung
abgewichen werden.
Folgenden Wahlvorschlag für
eine gemeinsame Liste haben die Gemeindevertreter B.Tietböhl, L.Rosenkranz und
B.May am 15.02.2016 eingereicht:
Bernd Tietböhl
Lars
Rosenranz
Burkhard
May
Wolfgang Schultz
Sven
Wachtl.
Dieser Wahlvorschlag hatte in
der Hauptausschusssitzung am 03.03.2016 keine Mehrheit gefunden.
Kommt eine Verständigung über
eine gemeinsame Liste nicht zustande, wird in einem Wahlgang über
konkurrierende Wahlvorschlagslisten der Fraktionen abgestimmt, nicht
über die einzelnen Namen auf den Vorschlagslisten der Fraktionen.
Die Anzahl der Stimmen, die
jede Liste erhält, wird dann nacheinander durch 1, 2 und 3 geteilt. Nach den so
ermittelten Höchstzahlen bestimmt sich die Reihenfolge der Sitzverteilung auf
die Listen der Fraktionen (§ 9 der
Geschäftsordnung, Höchstzahlverfahren nach d`Hondt).
Sind
alle Gemeindevertreter anwesend und stimmen jeweils für ihre Vorschlagsliste,
würden die Sitze wie folgt auf die
Fraktionen verteilt werden:
Abstimmungsergebnis:
Liste
CDU: 8 Stimmen Liste DIE
LINKE: 3 Stimmen Liste Das
Dorf: 4 Stimmen
Ermittlung Sitzverteilung
|
CDU |
|
DIE LINKE |
|
"Das Dorf" |
|
|
Teiler |
Höchstzahl |
Sitz-Nr. |
Höchstzahl |
Sitz-Nr. |
Höchstzahl |
Sitz-Nr. |
|
1 |
8 |
1. |
3 |
4. |
4 |
2. |
|
2 |
4 |
3. |
1,50 |
2 |
|
||
3 |
2,67 |
5. |
1,00 |
1,33 |
Die CDU-Fraktion hat folgende
Wahlvorschlagsliste aufgestellt:
Bernd
Tietböhl
Falko
Behncke
Wolfgang
Schultz.
Anlagen: