Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, Aufstellungsbeschluss

Betreff
Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0666/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Eigentümerin des Wochenendgrundstücks Zu den Tannen 17 d in Lichtenhagen (Ausbau) beabsichtigt eine Nutzungsänderung des bestehenden Wochenendhauses in ein Wohnhaus. Der Landkreis lehnte die beantragte Umnutzung mit Verweis auf die Außenbereichslage ab. Die Grundstückseigentümerin beantragte deshalb bei der Gemeinde m. Schr. v. 27.01.2016 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB. Der Bauausschuss empfahl am 25.02.2016, dem Antrag stattzugeben und für den bebauten Bereich „Zu den Tannen“ ein Aufstellungsverfahren für eine Außenbereichssatzung einzuleiten.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde eine Honorarkalkulation eingeholt (bsd, Hr. Millahn). Es ist beabsichtigt, die Planungskosten durch städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB auf die Antragstellerin als unmittelbar Planbegünstigte zu übertragen. Soweit die Satzung in der gem. Anlage 1 vorgesehenen Abgrenzung zustande kommt, werden weitere Grundstücke planungsrechtlich begünstigt. Der Antragstellerin bleibt unbenommen, eine gemeinschaftliche Kostentragung mit weiteren begünstigten Eigentümern zu vereinbaren. Gleichwohl soll die Antragstellerin alleinige Vertragspartnerin der Gemeinde bleiben.

Die Anwendungsvoraussetzungen für eine Außenbereichssatzung liegen vorbehaltlich einer Prüfung möglicher Geräuscheinwirkungen des südwestlich benachbarten Schießstandes sowie der Leistungsfähigkeit der anliegenden Versorgungsmedien grundsätzlich vor. Bei einem erfolgreichen Abschluss des Aufstellungsverfahrens sind in dem besagten Bereich die Umnutzung weiterer Wochenendhäuser zum Wohnen sowie die Errichtung von ca. 3 Wohnhäusern denkbar.

Hinzuweisen ist darauf, dass sich die Rechtswirkung einer Außenbereichssatzung allein darauf beschränkt, dass Wohnbauvorhaben (oder ggf. kleineren Handwerks-/Gewerbebetrieben) nicht mehr wegen der Entstehung / Verfestigung einer Splittersiedlung oder wegen der FNP-Darstellung über Landwirtschaftsflächen abgelehnt werden können. Die sonstigen öffentlichen Belange nach § 35 (2) Nr. 2 – 6, 8 BauGB können weiterhin zu einer Versagung von Wohn- und kleineren Gewerbebauten führen; ein Anspruch auf Bebauung wird durch eine Außenbereichssatzung insoweit nicht begründet.

 

Anlagen:

1 Übersichtsplan

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, für den bebauten Bereich „Zu den Tannen“, südöstlich der Lichtenhäger Tannen und südlich der Straße „Zu den Tannen“ eine Außenbereichssatzung aufzustellen (Anl. 1).

Mit der Satzung soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um die bauliche Reproduktion des Siedlungssplitters zu begünstigen.

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist durchzuführen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(vor Beauftragung eines Planungsbüros wird ein städtebaulicher Vertrag zur Finanzierung der Planungskosten abgeschlossen.)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung