Problembeschreibung/Begründung:
Im Wesentlichen muss die derzeitige Geschäftsordnung der Gemeinde aus
dem Jahr 1999 an die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an
geänderte datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden
Entwurf liegt das aktualisierte Geschäftsordnungsmuster des Referenten für
Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu
Grunde. Darin sind auch zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen
vereinfachen oder zutreffender formulieren.
Darüber hinaus schlägt das Amt folgende Änderungen zur Nutzung
elektronischer Kommunikation und zur Verbesserung der Einwohnerinformation vor:
- Beschlussvorlagen großen Umfangs, wie
HH-Pläne, Jahresrechnungen,
Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollten zukünftig in Kurzfassung in
Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem
(Intranet) bereitgestellt werden (§ 1 Abs.3).
- Den Einwohnern sollten mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet auch die Beschlussvorlagen, deren
Begründungen und Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen,
zugänglich gemacht werden (§ 4 Abs.4).
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die
nicht den Ausschüssen angehören, sollten per E-Mail über Tag, Ort und Beginn
der Ausschusssitzungen informiert werden und die Tagesordnung im Intranet
nachlesen können (§ 15 Abs.2).
- Die Niederschriften der GV- und
Ausschusssitzungen sollten den Gemeindevertretern innerhalb von 14 Tagen nach
der Sitzung im Intranet bereitgestellt werden (§§ 13 Abs.2 und 15 Abs.3).
Nähere
Erläuterungen befinden sich in Anlage 2.
Das Amt und 6
amtsangehörige Gemeinden haben ihre Geschäftsordnungen bereits geändert.
Der Hauptausschuss
hatte in seiner Sitzung am 03.03.2016 dem vorliegenden Geschäftsordnungsentwurf
einstimmig zugestimmt.
In der Gemeindevertretersitzung am 17.03.2016 war der Beschluss der Geschäftsordnung von der Tagesordnung abgesetzt worden. Die Fraktion der Wählergruppe „Das Dorf“ hatte noch Klärungsbedarf und sollte schriftlich mitteilen, welche Punkte der Geschäftsordnung ggf. nochmal beraten werden sollen. In der Hauptausschusssitzung am 16.06.2016 informierte der Fraktionsvorsitzende, dass die Fragen geklärt wurden und kein Änderungsantrag zum vorliegenden Geschäftsordnungsentwurf gestellt wird.
Über den vorliegenden Entwurf kann nunmehr beschlossen werden.
Anlagen:
1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
2 Gegenüberstellung von derzeit gültiger GeschO und Entwurf der Neufassung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Der Einsatz elektronischer Kommunikation führt zu Einsparungen beim
Versenden umfangreicher Beschlussvorlagen, zahlreicher Informationen über
Ausschusssitzungen und bei
der Verteilung der Sitzungsniederschriften.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |