Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Ersatzneubau Kinderkrippe Kritzmow"

Betreff
Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Ersatzneubau Kinderkrippe Kritzmow"
Vorlage
VO/BV/60-0821/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Nachfrage nach einem bedarfsgerechten Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung, für Kinder unter 3 Jahren, ist es erforderlich, dieser mit einem Ersatzneubau einer Kinderkrippe und der Schaffung bis 70 Betreuungsplätzen zu entsprechen.

Die Belegung der Kinderkrippe im Biestower Weg 1a, mit 48, zuzüglich weiterer sechs zeitlich befristeter Plätze, ist voll ausgeschöpft. Im Rahmen einer Begutachtung und Bestandsaufnahme im Gebäude wurden am gesamten Bauwerk erhebliche Mängel und Schäden festgestellt. Desweiteren bestehen keine baulichen Ausbau- und Erweiterungskapazitäten an jetzigen Standort.

Die Standortfrage des Ersatzneubaus ist noch zu definieren und eventuell gegenüber dem Amt abzustimmen.

Ziel des Ersatzneubaus ist die Herstellung einer modernen, energieeffizienten und funktional geordneten Kinderkrippe. Dadurch können aktuelle und zukünftige Bedarfe, welche sich durch die anhaltende positive demografische Entwicklung abzeichnen, abgedeckt werden.

Durch den Landkreis Rostock wurden Fördermittel für den Ersatzneubau in Aussicht gestellt. Zu den Fördermöglichkeiten werden derzeit intensive Abstimmungen mit dem Landkreis geführt.

Voraussetzung zur weiteren Bearbeitung ist die Willensbekundung der Gemeinde zur Durchführung des Vorhabens. Diese ist dem Landkreis bis zum 04.03.2016 vorzulegen.

Die finanziellen Mittel für Planungsleistungen (Vorplanung) sind gegebenenfalls in einen Nachtragshaushalt 2016 zu stellen, der durch die Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu beschließen ist.

 

Anlagen:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Durchführung des Vorhabens „Ersatzneubau Kinderkrippe Kritzmow“.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

Kosten von ca. 20.000,00 Euro aus Mehreinnahmen Gewerbesteuer (611-4013)