Problembeschreibung/Begründung:
Die Sporthalle Kritzmow sollte im Jahr 2015 abgerissen werden. Für den Abriss waren umfangreiche Vorleistungen zu erbringen und ein Schadstoffgutachten zu erstellen. Dieses Gutachten zeigte eine erhebliche Belastung des Baukörpers mit Schadstoffen, für deren Abbruch und Entsorgung Spezialfirmen erforderlich sind. Die Angebote der Firmen lagen erst 2016 vor, so dass 2015 der Abriss der Sporthalle nicht durchgeführt werden konnte und erst 2016 erfolgen wird.
Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen für das Produkt 21100-525430 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die 2015 nicht zur Auszahlung gelangten Mittel für das Produkt 21100-525430 über 29.378,49 Euro in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |