Sachverhalt:
Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern wurde Herr Sven Teichmann von der Jugendfeuerwehr zum Jugendfeuerwehrwart gewählt und auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow am 29.01.2016 bestätigt.
Anlagen:
keine