Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionträger der Freiwilligen Feuerwehr

Betreff
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionträger der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VO/OS/40-0488/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1).

 

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den

Gemeindewehrführer:                       170,00 Euro und

seine Stellvertretung:               85,00 Euro

 

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht, wie es derzeit praktiziert wird, personengebunden.

 

Anlagen: Feuerwehrentschädigungsverordnung (FFwEntschVO M-V)

 

Beschlussvorschlag:

Durch die Gemeindevertretung Stäbelow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Wehrführer:                erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO

M-V geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter:      erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO

M-V geregelten Höchstbetrages

 

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart:           60,00 Euro

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung