Problembeschreibung/Begründung:
Die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung
von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben
zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche
Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung
regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in
Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1).
Die maximale
Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und
seine
Stellvertretung: 85,00 Euro
Die Höhe der zu
zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung
bestimmt.
Personen mit
besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart können in
angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Sinnvoll ist es,
einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger
der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht, wie es derzeit praktiziert
wird, personengebunden.
Anlagen: Feuerwehrentschädigungsverordnung (FFwEntschVO M-V)
Beschlussvorschlag:
Durch die
Gemeindevertretung Stäbelow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen
Feuerwehr Stäbelow folgende monatliche Pauschalbeträge als
Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Wehrführer: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO
M-V geregelten Höchstbetrages
sein
Stellvertreter: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO
M-V geregelten Höchstbetrages
Darüber hinaus
erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 60,00 Euro
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |