Ernennung des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow zum Ehrenbeamten

Betreff
Ernennung des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/40-0487/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow schon im Vorwege am 25.11.2015 zugestimmt hat, wurde Herr Mirco Schröder mehrheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 29.01.2016 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers).

Laut § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden stellv. Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Schröder behält zunächst den Dienstgrad des Löschmeisters, da er die erforderlichen Ausbildungen für seine neue Funktion noch innerhalb von zwei Jahren nachholen muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Hauptlöschmeister erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.

 

Anlagen:

  • Diensteid
  • Ernennungsurkunde und Empfangsbekenntnis
  • Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers in Kopie

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Mirco Schröder unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 30.03.2016 ernannt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung