Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die
Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen
Feuerwehr Stäbelow schon im Vorwege am 25.11.2015 zugestimmt hat, wurde Herr
Mirco Schröder mehrheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am
29.01.2016 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv.
Gemeindewehrführers).
Laut § 12 Abs. 1
Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
(BrSchG) werden stellv. Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs
Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Herr Schröder behält
zunächst den Dienstgrad des Löschmeisters, da er die erforderlichen
Ausbildungen für seine neue Funktion noch innerhalb von zwei Jahren nachholen
muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Hauptlöschmeister erfolgen. Diese
Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die
Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Mirco Schröder unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 30.03.2016 ernannt wird.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |