Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow schon im Vorwege am 25.11.2015 zugestimmt hat, wurde Herr Klaus-Dieter Rußow mehrheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 29.01.2016 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).
Laut § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Herr Rußow behält zunächst den Dienstgrad des Löschmeisters, da er die erforderlichen Ausbildungen für seine neue Funktion noch innerhalb von zwei Jahren nachholen muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Brandmeister erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Klaus-Dieter Rußow unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 30.03.2016 ernannt wird.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |