Beschluss zum Aufbau einer Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zum Aufbau einer Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0663/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

zu 1.

Grundgedanke zum Aufbau einer Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen ist eine spannende und sinnvolle Freizeitbeschäftigung in der Gemeinde anzubieten. Es sollen Werte vermittelt sowie soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden. Ziel ist es Jugendliche ab dem 11. Lebensjahr für die Feuerwehrarbeit zu begeistern und dementsprechend auszubilden. Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung hat der Jugendfeuerwehrwart zugleich die Aufgabe die Jugendarbeit zu pflegen. Hierzu gehören Wettkämpfe auf Amts-, Kreis- und möglicherweise auch auf Landesebene, Zeltlager, Exkursionen und vieles mehr. Damit möchte die Freiwillige Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen ihren Beitrag zur Förderung der Jugend in der Gemeinde leisten. Gleichzeitig wird die Grundlage für Nachwuchsgewinnung und eine spätere aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr gelegt.

 

zu 2.

Für Aufbau, Betreuung und Ausbildung einer Jugendabteilung ist gemäß § 2 Abs. 1g der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLaufbDgrAusbVO M-V) die Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes vorgesehen. Der Jugendfeuerwehrwart wird durch die jeweilige Jugendfeuerwehr gewählt und durch die entsprechende Mitgliederversammlung bestätigt (§ 2 Abs. 2 Satz 3 FwLaufbDgrAusbVO M-V). In Anlehnung an § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) sollte die Wahlzeit des Jugendfeuerwehrwartes, wie die des Gemeindewehrführers sechs Jahre betragen. Der Jugendfeuerwehrwart erhält bei erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung den Dienstgrad „Löschmeister“. Dieser wird in der Regel auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr durch den Bürgermeister gemäß § 4 Abs. 5 der FwLaufbDgrAusbVO M-V verliehen. Sollte die Mindestausbildung noch nicht oder nicht vollständig erbracht sein, sind fehlende Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FwLaufbDgrAusbVO M-V). Solange behält der Funktionsinhaber seinen bisherigen Dienstgrad.

 

 

Anlagen: keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen beschließt den Aufbau einer Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen.

2.    Für den Aufbau der Jugendabteilung und die spätere Betreuung sowie Ausbildung ihrer Mitglieder wird ein Jugendfeuerwehrwart für die Dauer von sechs Jahren durch die Jugendfeuerwehrversammlung gewählt. Über das Ergebnis der Wahl ist die Gemeindevertretung in Kenntnis zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsansatzes

Gesonderte finanzielle Mittel für die Ausstattung der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrbekleidung, Ausrüstungsgegenstände, etc.) wurden bisher nicht bereitgestellt, so dass der finanzielle Bedarf aus dem vorhandenen Ansatz erwirtschaftet werden muss.

 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung