Problembeschreibung/Begründung:
zu 1.
Grundgedanke zum
Aufbau einer Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/
Lichtenhagen ist eine spannende und sinnvolle Freizeitbeschäftigung in der
Gemeinde anzubieten. Es sollen Werte vermittelt sowie soziale Kontakte geknüpft
und gepflegt werden. Ziel ist es Jugendliche ab dem 11. Lebensjahr für die
Feuerwehrarbeit zu begeistern und dementsprechend auszubilden. Neben der
feuerwehrtechnischen Ausbildung hat der Jugendfeuerwehrwart zugleich die
Aufgabe die Jugendarbeit zu pflegen. Hierzu gehören Wettkämpfe auf Amts-,
Kreis- und möglicherweise auch auf Landesebene, Zeltlager, Exkursionen und
vieles mehr. Damit möchte die Freiwillige Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen
ihren Beitrag zur Förderung der Jugend in der Gemeinde leisten. Gleichzeitig wird
die Grundlage für Nachwuchsgewinnung und eine spätere aktive Mitgliedschaft in
der Freiwilligen Feuerwehr gelegt.
zu 2.
Für Aufbau,
Betreuung und Ausbildung einer Jugendabteilung ist gemäß § 2 Abs. 1g der
Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für
Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
(FwLaufbDgrAusbVO M-V) die Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes vorgesehen. Der
Jugendfeuerwehrwart wird durch die jeweilige Jugendfeuerwehr gewählt und durch
die entsprechende Mitgliederversammlung bestätigt (§ 2 Abs. 2 Satz 3
FwLaufbDgrAusbVO M-V). In Anlehnung an § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den
Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für
Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) sollte die Wahlzeit des Jugendfeuerwehrwartes,
wie die des Gemeindewehrführers sechs Jahre betragen. Der Jugendfeuerwehrwart
erhält bei erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung den Dienstgrad
„Löschmeister“. Dieser wird in der Regel auf der Jahreshauptversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr durch den Bürgermeister gemäß § 4 Abs. 5 der
FwLaufbDgrAusbVO M-V verliehen. Sollte die Mindestausbildung noch nicht oder
nicht vollständig erbracht sein, sind fehlende Lehrgänge innerhalb von zwei
Jahren nachzuholen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FwLaufbDgrAusbVO M-V). Solange behält der
Funktionsinhaber seinen bisherigen Dienstgrad.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen beschließt den Aufbau einer Jugendabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen.
2. Für den Aufbau der Jugendabteilung und die spätere Betreuung sowie Ausbildung ihrer Mitglieder wird ein Jugendfeuerwehrwart für die Dauer von sechs Jahren durch die Jugendfeuerwehrversammlung gewählt. Über das Ergebnis der Wahl ist die Gemeindevertretung in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsansatzes
Gesonderte finanzielle Mittel für die Ausstattung der Jugendabteilung
(Jugendfeuerwehrbekleidung, Ausrüstungsgegenstände, etc.) wurden bisher nicht
bereitgestellt, so dass der finanzielle Bedarf aus dem vorhandenen Ansatz
erwirtschaftet werden muss.
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |