Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf

Betreff
Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0558/2016
Aktenzeichen
II - 40 1
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Neubau einer Schulsporthalle für die Warnowschule Papendorf war bereits im Zuge der Planungen zum Erweiterungsbau des Gebäudes der Regionalen Schule berücksichtigt, aus finanziellen Erwägungen aber nachrangig eingeordnet worden. Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus und aufgrund der Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportunterricht soll die Maßnahme nunmehr 2017/18 realisiert werden. Die derzeitige Halle ist mit ihrer Größe von 29 x 11 Meter zur Gewährleistung des vorgesehenen Sportunterrichts unzureichend. In der Praxis erfolgt die Unterrichtung von zwei Klassen gleichzeitig ohne räumliche Trennung und ohne den erforderlichen Bewegungsfreiraum. Mit dem Neubau soll eine Sporthalle mit zwei Übungseinheiten und einer Größe von 34 x 24 Meter geschaffen werden, die eine Parallelnutzung von zwei Klassen ermöglicht. Eine Standortabstimmung ist im Schul- und Bauhofausschuss des Amtes am 19.03.2015 erfolgt. Die Gemeinde Papendorf schafft mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Der Landkreis Rostock als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Zustimmung für die Maßnahme in der projektierten Größe signalisiert.

 

Die Baukosten belaufen sich laut der Kostenschätzung nach DIN 276-1 vom 18.11.2014 auf ca. 2.950.000 €. Als Bauzeit werden aufgrund der Bodenverhältnisse (Gründung) 14 Monate angesetzt, konkret Frühjahr 2017 bis Sommer 2018. Mitte 2016 liegen die erforderlichen Planungsunterlagen vor.

 

Seitens der Sportförderung wird eine Unterstützung in Höhe von 40% vom Brutto, maximal 300.000 € in Aussicht gestellt, bestehend aus 75% ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie 25% kommunaler Kofinanzierung (zu zahlender Eigenanteil), somit faktisch 225.000 €. Eine weitere Förderung kann in den Jahren 2017 und 2018 durch Sonderbedarfszuweisungen erfolgen. Ausgehend von einer 40%-Förderquote könnten 1.200.000 € SBZ-Mittel fließen. Damit besteht eine maximale Förderungsmöglichkeit von 1.425.000 €, was ausgehend von der Kostenschätzung einen Eigenanteil von 1.525.000 € ergibt, der gemäß § 146 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V von den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf aufzubringen ist. Von diesem Eigenanteil sind bereits 75.000 € in den Haushalten für 2016 eingeplant.

 

Die Gemeinde stellt mit diesem Beschluss ihr Benehmen zum Investitionsvorhaben gemäß § 146 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V her. Die abschließende Entscheidung über die Maßnahme und die Umlagegrundlage obliegt dem Amtsausschuss auf Basis einer Empfehlung des Schul- und Bauhofausschusses.

 

Der Hauptausschuss hat die Vorlage in seinen Sitzungen am 10.11.2015 und 05.01.2016 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den gemeindlichen Anteil als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits zu zahlen. Trotz dieses Beschlusses ist die Gemeinde Papendorf nicht gehindert, die Errichtung einer größeren Sporthalle (2-Felder-Halle statt zwei Übungseinheiten) weiter zu verfolgen.

 

Anlagen:

1 – Grundriss Variante 1

2 – Lageplan Variante 1

3 – Lageplan Variante 2 (Verlagerung aus dem Schutzgebiet heraus)

4 – Berechnung gemeindliche Anteile

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Papendorf beteiligt sich an den Aufwendungen der Investitionsmaßnahme zum Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf in Höhe des auf sie entfallenden Anteils, der sich stichtagsbezogen nach der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow, Pölchow, Papendorf, Stäbelow und Ziesendorf bemisst.

 

Der gemeindliche Anteil wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Ja, erstmals in Folgejahren (siehe Anlage).

Der jährliche gemeindliche Anteil wird ca. 27.000 EUR betragen.

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung