Problembeschreibung/Begründung:
Der Neubau einer
Schulsporthalle für die Warnowschule Papendorf war bereits im Zuge der
Planungen zum Erweiterungsbau des Gebäudes der Regionalen Schule
berücksichtigt, aus finanziellen Erwägungen aber nachrangig eingeordnet worden.
Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus und aufgrund der Anforderungen an
einen zeitgemäßen Sportunterricht soll die Maßnahme nunmehr 2017/18 realisiert
werden. Die derzeitige Halle ist mit ihrer Größe von 29 x 11 Meter zur
Gewährleistung des vorgesehenen Sportunterrichts unzureichend. In der Praxis
erfolgt die Unterrichtung von zwei Klassen gleichzeitig ohne räumliche Trennung
und ohne den erforderlichen Bewegungsfreiraum. Mit dem Neubau soll eine
Sporthalle mit zwei Übungseinheiten und einer Größe von 34 x 24 Meter
geschaffen werden, die eine Parallelnutzung von zwei Klassen ermöglicht. Eine
Standortabstimmung ist im Schul- und Bauhofausschuss des Amtes am 19.03.2015
erfolgt. Die Gemeinde Papendorf schafft mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 22
„Schulsporthalle am Campus“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Der
Landkreis Rostock als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Zustimmung
für die Maßnahme in der projektierten Größe signalisiert.
Die Baukosten
belaufen sich laut der Kostenschätzung nach DIN 276-1 vom 18.11.2014 auf ca.
2.950.000 €. Als Bauzeit werden aufgrund der Bodenverhältnisse (Gründung) 14
Monate angesetzt, konkret Frühjahr 2017 bis Sommer 2018. Mitte 2016 liegen die
erforderlichen Planungsunterlagen vor.
Seitens der
Sportförderung wird eine Unterstützung in Höhe von 40% vom Brutto, maximal
300.000 € in Aussicht gestellt, bestehend aus 75% ELER
(Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie
25% kommunaler Kofinanzierung (zu zahlender Eigenanteil), somit faktisch
225.000 €. Eine weitere Förderung kann in den Jahren 2017 und 2018 durch
Sonderbedarfszuweisungen erfolgen. Ausgehend von einer 40%-Förderquote könnten
1.200.000 € SBZ-Mittel fließen. Damit besteht eine maximale
Förderungsmöglichkeit von 1.425.000 €, was ausgehend von der Kostenschätzung einen
Eigenanteil von 1.525.000 € ergibt, der gemäß § 146 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V von den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow
und Ziesendorf aufzubringen ist. Von diesem Eigenanteil sind bereits 75.000 €
in den Haushalten für 2016 eingeplant.
Die Gemeinde stellt
mit diesem Beschluss ihr Benehmen zum Investitionsvorhaben gemäß § 146 Abs. 2
Satz 1 der Kommunalverfassung M-V her. Die abschließende Entscheidung über die
Maßnahme und die Umlagegrundlage obliegt dem Amtsausschuss auf Basis einer
Empfehlung des Schul- und Bauhofausschusses.
Der Hauptausschuss
hat die Vorlage in seinen Sitzungen am 10.11.2015 und 05.01.2016 beraten und
empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den gemeindlichen Anteil als
jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits zu zahlen.
Trotz dieses Beschlusses ist die Gemeinde Papendorf nicht gehindert, die
Errichtung einer größeren Sporthalle (2-Felder-Halle statt zwei
Übungseinheiten) weiter zu verfolgen.
Anlagen:
1 – Grundriss
Variante 1
2 – Lageplan
Variante 1
3 – Lageplan
Variante 2 (Verlagerung aus dem Schutzgebiet heraus)
4 – Berechnung
gemeindliche Anteile
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Papendorf beteiligt sich an den Aufwendungen der Investitionsmaßnahme zum
Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf in Höhe des auf sie
entfallenden Anteils, der sich stichtagsbezogen nach der Anzahl der Schüler aus
der Gemeinde im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow,
Pölchow, Papendorf, Stäbelow und Ziesendorf bemisst.
Der gemeindliche
Anteil wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden
Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der
Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, erstmals in
Folgejahren (siehe Anlage).
Der jährliche gemeindliche Anteil wird ca. 27.000 EUR betragen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |