Investitionsvorhaben Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf - Beschluß über die Vergrößerung des Gebäudes und Übernahme der Mehrkosten

Betreff
Investitionsvorhaben Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf - Beschluß zur Aufnahme von Verhandlungen über die Vergrößerung des Gebäudes und Übernahme der Mehrkosten
Vorlage
VO/BV/30-0557/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Schulträgergemeinden des Amtes Warnow-West planen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Schulstandorts Papendorf einen Sporthallenneubau, da die vorhandene Sporthalle mit den Abmessungen 29 x 11 m (Spielfeldgröße 27 x 9 m), zwei Geräteräumen und Nebenräumen für die Sportnutzung dem Bedarf aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht wird und insbesondere kein Parallelunterricht von zwei Klassen möglich ist.

 

Auf Basis des Schulentwicklungsplans des Landkreises und der aktuellen Schülerzahlentwicklung hat das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Rostock im Jahr 2012 den Bedarf an Unterrichts-, Fach- und sonstigen Räumen sowie für Schülerspeisung und Schulsport an der Warnowschule Papendorf analysiert. Diese Bedarfsanalyse bildete die Grundlage aller weiteren Planungen zur Erweiterung am Schulstandort Papendorf.

 

Ein fester Bestandteil des analysierten Bedarfs ist eine Sporthalle mit zwei Übungseinheiten, für die zu diesem Zeitpunkt eine Hallengröße von 27 x 30 m definiert wurde. Diese Hallengröße orientiert sich am Bedarf des Schulsports, es handelt sich dabei jedoch nicht um eine wettkampfgeeignete Zweifeldhalle, beispielsweise für den Handballsport.

 

Der Schul- und Bauhofausschuss hat am 08.11.2012 einen Beschluss über die Ausführung von Planungsleistungen zur Schaffung der fehlenden Schulräume einschließlich der Sporthalle gemäß Bedarfsanalyse gefasst.

 

Mit Ausnahme der Räumlichkeiten für den Schulsport wurde der genehmigte Raumbedarf inzwischen durch den Erweiterungsneubau der Warnowschule gedeckt. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus möchte der Schulträger nun in einem zweiten Schritt auch die Bedingungen für den Schulsport durch den Neubau einer Sporthalle dem festgestellten Bedarf anpassen.

 

Dazu wurden seit dem Jahr 2014 mehrere mögliche Standorte im Gemeindegebiet Papendorf untersucht, mussten aber aus verschiedenen, vor allem planungsrechtlichen Gründen, verworfen werden. Abstimmungen mit dem Landkreis Rostock (Amt für Kreisentwicklung, Untere Naturschutzbehörde) ergaben auf der Wiese hinter den Bahngleisen in Richtung Warnow eine Genehmigungsfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. der Aufstellung eines Bebauungsplans. Aktuell befasst sich die Gemeinde Papendorf mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“.

 

Zur Umsetzung erster Planungsschritte hat das Amt Warnow-West für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € eingestellt, die unter anderem für eine Untersuchung des Baugrunds und die Übernahme der B-Plan-Kosten eingesetzt wurden.

 

Am 02.03.2015 fand ein Sondierungsgespräch im Ministerium für Inneres und Sport M-V statt, in dem das Maßnahmeziel der Errichtung eines Ersatzneubaus der Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf an der Kreuzung Holzdamm / Alte Ziegelei mit einer Hallengröße 34 x 24 m festgehalten wurde. Der Landkreis Rostock hat hierbei in seiner Funktion als Träger der Schulentwicklungsplanung die notwendige Zustimmung zu der Maßnahme in dieser konkreten Form zugesichert.

 

Entsprechend den am 02.03.2015 mit dem Ministerium für Inneres und Sport M-V getroffenen Vereinbarungen wurde gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus fristgemäß ein formgerechter Informationsantrag als Voraussetzung für eine Förderung zur Finanzierung der Planung im Jahr 2016 gestellt.

 

Änderung der Hallengröße:

 

In der Gemeinde Papendorf besteht nun der Wunsch nach einer normgerechten Zweifeldsporthalle, die auch außerhalb des Schulsports für Handballwettbewerbe und einen entsprechenden Trainingsbetrieb genutzt werden kann. Mit einer nutzbaren Netto-Sportfläche von 20 x 40 m ist die gewünschte Zweifeldhalle größer als die bisher geplante Sporthalle mit zwei Übungseinheiten.

 

Am 20.01.2016 fand ein erneutes Abstimmungsgespräch im Ministerium für Inneres und Sport M-V zur Präzisierung der Fördermittelgewährung und zum zeitlichen Ablauf statt, bei dem auch die Rahmenbedingungen für die Förderung des Vorhabens unter den geänderten Bedingungen erörtert wurden. Demnach ist der Bau der größeren Halle nicht förderschädlich, jedoch bezieht sich die Höhe der Förderung auf die laut Bedarfsanalyse festgestellte Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten in einer Hallengröße von 34 x 24 m.

 

Finanzierung:

 

Die anteilige Finanzierung der Maßnahme bzw. des Eigenanteils nach Abzug von Sportförderung und Sonderbedarfszuweisung (SBZ) erfolgt nach dem Anteil der Schüler aus jeder Gemeinde zum festgelegten Stichtag 01.10.2015 an der Gesamtschülerzahl zu Beginn der Maßnahme.

 

Durch die Erweiterung der Halle entstehen bei der Herstellung und im laufenden Betrieb Mehrkosten, die allein durch die Gemeinde Papendorf dauerhaft und unwiderruflich zu übernehmen sind. Für die Herstellung ist mit Mehrkosten von ca. 375.000 EUR zu rechnen. Damit erhöht sich der Eigenanteil der Gemeinde auf knapp 1 Million EUR (958.416,40 EUR BK+ 28.046,22 EUR KOFI-Anteil) (s. Anlage). Nach Fertigstellung ist im laufenden Betrieb (Bewirtschaftung, Unterhaltung) mit Mehraufwendungen von bis zu 20 % gegenüber dem rechnerischen Anteil der Gemeinde zu planen.

 

Die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel überfordert die Liquidität der Gemeinde und ist ohne eine erneute Aufnahme eines Investitionskredites (ob durch die Gemeinde oder über das Amt ist derzeit noch in Klärung) nicht möglich. Die aktuellen Belastungen aus den laufenden Krediten für die Gemeinde im Umfang von durchschnittlich 30.000 EUR bis 2024 sowie anteilig für die Warnowschule im Umfang von durchschnittlich 55.000 EUR bis 2022 können von der Gemeinde nur mit Mühe erwirtschaftet werden.

 

Ein neue Kreditaufnahme wäre aus Sicht der Finanzverwaltung zwar möglich, im erforderlichen Gesamtumfang jedoch nicht vertretbar. Bei Einsatz aller verfügbarer liquiden Mittel von voraussichtlich maximal 500.000 EUR und Kreditierung des verbleibenden Betrages entstehen auch unter den derzeit günstigen Zinsbedingungen zusätzliche jährliche Kosten von ca. 30.000 EUR für weitere 25 Jahre.

Angesichts weiterer Investitionsmaßnahmen, die in Vorbereitung sind, wie

 

Mehrgenerationenspielplatz

Beteiligung Hybridrasenplatz
Erwerb des Feuerwehrgebäudes
Erwerb eine neuen Feuerwehrfahrzeugs
Warnowquerung
Neubau KITA

Sanierung der kommunalen Wohnungen,

 

sollte eine sorgfältige Abwägung des Umfangs der Sporthallenbaumaßnahme erfolgen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu gefährden.

 

Hierzu bekennt sich die Gemeinde Papendorf mit diesem Beschluss und beauftragt gleichzeitig den Bürgermeister, mit dem Schulträger in Verhandlung über die Umsetzung des Vorhabens und insbesondere die Ausgestaltung der Kostenübernahme zu treten.

 

Anlagen:

Anlage 1 - Variantenvergleich

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf strebt die Errichtung einer normgerechten Zweifeldsporthalle (Spielfeldfläche 40 x 20 m = Hallengröße 44 x 21 m) anstelle der geplanten Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 34 x 24 m) an.

 

Die Gemeinde Papendorf trägt zusätzlich zu ihrem entsprechend der Schülerzahl zum Stichtag festgelegten Anteil dauerhaft und unwiderruflich alle Mehrkosten, die durch eine Erweiterung der Hallenfläche von 34 x 24 m auf voraussichtlich 44 x 21 m beim Bau und zukünftig im laufenden Betrieb entstehen:

 

1.    Herstellungskosten

2.    Instandhaltungskosten

3.    Kosten des laufenden Betriebs

 

Das betrifft auch die Zusatzkosten für eine eventuelle Erweiterung der erforderlichen Betriebs-, Umkleide- und Geräteräume sowie der Außenanlagen.

 

Nach aktuellem Stand betragen die zusätzlichen Herstellungskosten 375.000,00 €. Die konkrete Ausgestaltung der Folgekostenaufteilung ist zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen.

 

Bei den übrigen Schulträgergemeinden verbleiben lediglich die anteiligen Herstellungs- und Folgekosten, die sich auf die Sporthalle mit zwei Übungseinheiten beziehen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Schulträger in Verhandlungen über die Ausgestaltung des geänderten Vorhabens zu treten und das Ergebnis vor Umsetzung von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung