Problembeschreibung/Begründung:
Der Ingenieurvertrag für den Neubau von Bushaltestellen in Sildemow und Groß Stove soll mit der VEAPLAN ROSTOCK GbR geschlossen werden. Herr Frank Klinckmann, Gemeindevertreter, ist einer der Geschäftsführer dieses Ingenieurbüros.
§ 4 Abs. 3 Nr. 1 der Hauptsatzung bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung einer ausdrücklichen gesonderten Bestätigung. Dieses gilt auch für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder der Gemeindevertretung vertreten werden. Im vorliegenden Fall steht laut Hauptsatzung eine Entscheidung dem Hauptausschuss zu.
Die Planungsleistungen sollen schnellstmöglich erbracht werden da sie als Grundlage für die fristgemäße Fördermittelbeantragung erforderlich sind.
Da vor der nächsten ordentlichen Hauptausschusssitzung bereits am 18.02.2016 eine Gemeindevertretersitzung stattfindet, befindet die Gemeindevertretung nach vorherigem Rückholungsbeschluss über die Sache.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf genehmigt entsprechend § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Hauptsatzung den Abschluss des Ingenieurvertrags zum Neubau von Bushaltestellen in Sildemow und Groß Stove mit dem Ingenieurbüro VEAPLAN ROSTOCK GbR.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |