Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Erweiterung der KITA in Papendorf mittels Raummodulanlage

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Erweiterung der KITA in Papendorf mittels Raummodulanlage
Vorlage
VO/BV/30-0555/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 wurden für die Baumaßnahme Gesamtkosten von 130.000,00 € veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Kostenermittlung für die Mittelanmeldung waren die tatsächlichen Standortbedingungen nur unzureichend bekannt. Eine Vorbereitungsphase, in der üblicherweise die Rahmenbedingungen ermittelt werden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in eine Kostenschätzung einfließen, gab es wegen des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht. Im weiteren Verlauf ergaben sich folgende Sachverhalte:

 

  1. Die Gemeinde Papendorf hatte für die KITA-Erweiterung das benachbarte Grundstück 90 erworben, das noch mit Rechten Dritter belastet war. Wann eine Eigentumsübertragung erfolgen würde, war nicht abzusehen. Die Planungen konzentrierten sich deshalb zunächst auf die bisher als Spielplatz genutzte KITA-Fläche. Für diesen Standort wurde auch der Bauantrag gestellt.

 

  1. Erste Bodenuntersuchungen ergaben die Notwendigkeit eines Bodenaustauschs in erheblichem Umfang. Abgesehen von den hohen zusätzlichen Kosten hätte der Bodenaustausch wegen der schwierigen Zugänglichkeit des Grundstücks unter aufwändigen Sicherungsmaßnahmen über das Schulhofgelände und die Schulstraße erfolgen müssen.

 

  1. Weitere Baugrunduntersuchungen an einem anderen Standort auf dem KITA-Spielplatz stellten geringere Massen für den Bodenaustausch in Aussicht. Die schlechte Erreichbarkeit des Grundstücks war aber nach wie problematisch, auch wegen des vorhandenen Baumbestands. Bodenaustausch, Herstellung der Fundamente und Montage der Raummodulanlage mittels Kran vom Schulgelände aus hätten zusätzlich zur ohnehin erforderlichen Baufreimachung eine Fällung mehrerer Bäume nötig gemacht.

 

  1. Am 14.10.2015 wurde bekannt, dass die Eigentumsübertragung für das Grundstück 90 bevorsteht. Daraufhin wurde auch an diesem Standort der Baugrund untersucht mit dem Ergebnis, dass der nach wie vor erforderliche Bodenaustausch um etwa die Hälfte reduziert werden kann. Zudem eröffnete sich an diesem Standort die Möglichkeit, die Baustelle von der Straße Mittenkamp über das benachbarte Betriebsgelände der TEK GmbH anzufahren.

 

  1. Wegen der außerordentlich schwierigen Lage des Grundstücks und der zeitlichen Zwänge durch die Änderung der Baugenehmigung wurde der Auftrag für die Ausführung der Erschließung einschließlich Fundamentherstellung und Verlegung der Versorgungsleitungen Wasser/Abwasser direkt an die TEK GmbH vergeben. So konnte die Ausführung unmittelbar nach Vorliegen der Baugenehmigung beginnen. Die TEK GmbH gestattete auf ihrem Betriebsgelände auch das Aufstellen des Krans und das Rangieren der Tieflader, die die Raummodulanlage in 10 Teilen anlieferte.

 

Die Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen liegt noch nicht vor, die Gesamtkosten werden aber voraussichtlich ca. 170.500,00 € betragen. Die Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich insgesamt 40.500,00 € wurden ausschließlich durch die Grundstücksbeschaffenheit verursacht.

 

Für die Bezahlung der im Jahr 2015 erbrachten Leistungen ist ein überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 30.000,00 € erforderlich. Zur Deckungen werden nicht mehr benötigte Haushaltsmittel aus dem Produktsachkonto 54100.09600000.P25 – Hofgängerweg Gragetopshof Bau- und Planungskosten – herangezogen.

 

Für die im Jahr 2016 noch zu erbringenden Leistungen (Umzäunung, Ausstattung) werden Haushaltsmittel neu eingestellt.

 

Anlagen:

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 Euro im Produktsachkonto 36100.09600000.P49 - Bauliche Erweiterung mit Raummodulanlage. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 54100. 09600000.P25 – Hofgängerweg Gragetopshof Bau- und Planungskosten.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung