Problembeschreibung/Begründung:
Die im Jahr 2015 mit einem ersten Bauabschnitt (1. BA) begonnene Sanierung des Buchholzer Wegs soll in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) abgeschlossen werden. Wie im 1. BA soll ein neuer Straßenaufbau in einer Ausbaubreite entsprechend Bestand (ca. 3,00 m) hergestellt werden. Die vorhandene Entwässerungsmulde wird nach Bedarf neu profiliert.
Die Gemeinde beabsichtigt, zur Finanzierung des Vorhabens Fördermittel für das Jahr 2017 beantragen. Als Voraussetzung für den Fördermittelantrag sind Planungsleistungen zu erbringen. Dafür hat die Gemeinde 10.000,00 € im Produktsachkonto 54100.0960.P4 „Buchholzer Weg grundhafter Ausbau“ eingestellt.
Mit der Planung des Vorhabens soll das Ingenieurbüro Jörn Meyer aus Rostock beauftragt werden, welches schon den 1. BA planerisch begleitet hat und für verschiedene weitere Projekte im Gemeindegebiet tätig war.
Die Planungsleistungen sollen für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zunächst bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ausgeführt werden. Sobald erkennbar ist, dass das Vorhaben im Jahr 2017 umgesetzt werden kann, soll die Planung bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) weitergeführt werden um durch eine frühzeitige Ausschreibung im Jahr 2017 wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse sicherzustellen.
Die Höhe des Honorars berechnet sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und trägt dem Umstand Rechnung, dass auf Teile der Planung aus dem 1. BA zurückgegriffen werden kann.
Das Gesamthonorar von voraussichtlich 20.346,18 € verteilt sich auf das Jahr 2016 und das Jahr der Ausführung, voraussichtlich 2017. In diesem Betrag sind Baugrunduntersuchungen und Kontrollprüfungen enthalten.
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen laut Kostenschätzung 168.658,70 € (sh. Anlage).
Anlagen:
Anlage 1 - Kostenschätzung
Anlage 2 - Übersichtslageplan
Anlage 3 - Honorarangebot
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros Jörn Meyer mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen für das Vorhaben „Ländlicher Wegebau Gemeinde Pölchow, Buchholzer Weg, 2. BA“.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |