2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Weitenmoor" der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungsbeschluss

Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Weitenmoor" der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0809/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Bei der Gemeinde Kritzmow wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das bebaute Grundstück Satower Straße 54, südwestlich angrenzend an das „Blaue Wunder“ beantragt. Der Antragsteller möchte im derzeit ungenutzten rückwärtigen Grundstücksbereich ein 2 ½ - geschossiges, barrierefreies Mehrfamilienhaus errichten und beantragt dazu eine Verschiebung der rückwärtigen Baugrenze um 11 m (auf 66 m Straßenabstand). Er beruft sich dabei auf die beiden Nachbargrundstücke, die bis in eine Tiefe von 66 m bzw. 85 m bebaut sind. Die ca. 1.500 m² große, zzt. nicht bebaubare Grundstücksfläche sei wegen der gefangenen Lage unzumutbar. (siehe  Anlage 1)

 

Der Antrag stößt nicht auf grundsätzliche Bedenken. Aufgrund der vorhandenen Nachbarbebauung werden Nachbarinteressen nicht verletzt. Von der dichten Reihenhausbebauung am Schlüsselblumenweg ist das geplante Wohnhaus aufgrund des ca. 2,5 m hohen Walls mit dichtem Gehölzbewuchs kaum sichtbar; es verbleibt zudem ein Abstand von ca. 35 m. Der Antrag berührt auch keine besonderen Interessen der Gemeindeentwicklung. Die Ortsbildgestaltung ist wegen der introvertierten Lage ebenso wenig betroffen. 

Die Verlagerung der rückwärtigen Baugrenze wäre dabei wegen einer gleichgelagerten Situation in gleicher Weise auch auf den Nachbargrundstücken Satower Str. 50 – 53 vorzunehmen.

Der Änderungsbereich ist 3-seitig von Siedlungsflächen umgeben; die Planänderung ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im beschleunigten Verfahren vorgenommen werden.

Der Antragsteller hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu tragen. Die Einleitung weiterführender Verfahrensschritte setzt noch den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten (einschl. Vermessung, ggf. erforderlicher Gutachten usw.) durch den Investor voraus.

 

 

Anlagen:

 

Geltungsbereich

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 01 „Weitenmoor“ zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Satower Straße 50 - 54 in Kritzmow.

Die Planänderung dient der Erweiterung der bebaubaren Grundstücksflächen durch Verlegung einer Baugrenze.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon