Problembeschreibung/Begründung:
Bei der Gemeinde
Kritzmow wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das bebaute Grundstück
Satower Straße 54, südwestlich angrenzend an das „Blaue Wunder“ beantragt. Der
Antragsteller möchte im derzeit ungenutzten rückwärtigen Grundstücksbereich ein
2 ½ - geschossiges, barrierefreies Mehrfamilienhaus errichten und beantragt
dazu eine Verschiebung der rückwärtigen Baugrenze um 11 m (auf 66 m
Straßenabstand). Er beruft sich dabei auf die beiden Nachbargrundstücke, die
bis in eine Tiefe von 66 m bzw. 85 m bebaut sind. Die ca. 1.500 m² große, zzt.
nicht bebaubare Grundstücksfläche sei wegen der gefangenen Lage unzumutbar.
(siehe Anlage 1)
Der Antrag stößt
nicht auf grundsätzliche Bedenken. Aufgrund der vorhandenen Nachbarbebauung
werden Nachbarinteressen nicht verletzt. Von der dichten Reihenhausbebauung am
Schlüsselblumenweg ist das geplante Wohnhaus aufgrund des ca. 2,5 m hohen Walls
mit dichtem Gehölzbewuchs kaum sichtbar; es verbleibt zudem ein Abstand von ca.
35 m. Der Antrag berührt auch keine besonderen Interessen der
Gemeindeentwicklung. Die Ortsbildgestaltung ist wegen der introvertierten Lage
ebenso wenig betroffen.
Die Verlagerung der rückwärtigen Baugrenze wäre dabei wegen einer
gleichgelagerten Situation in gleicher Weise auch auf den Nachbargrundstücken
Satower Str. 50 – 53 vorzunehmen.
Der Änderungsbereich ist 3-seitig von Siedlungsflächen umgeben; die
Planänderung ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen
und kann im beschleunigten Verfahren vorgenommen werden.
Der Antragsteller
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu
tragen. Die Einleitung weiterführender Verfahrensschritte setzt noch den
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten
(einschl. Vermessung, ggf. erforderlicher Gutachten usw.) durch den Investor
voraus.
Anlagen:
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 01 „Weitenmoor“ zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die
Grundstücke Satower Straße 50 - 54 in Kritzmow. Die Planänderung dient der Erweiterung der
bebaubaren Grundstücksflächen durch Verlegung einer Baugrenze. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die
Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |