Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Aufstellung des B-Plans Nr. 21 "Mehrgenerationenwohnhäuser am Karauschensoll" der Gemeinde Kritzmow durch den Investor

Betreff
Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Aufstellung des B-Plans Nr. 21 "Mehrgenerationenwohnhäuser am Karauschensoll" der Gemeinde Kritzmow durch den Investor
Vorlage
VO/BV/60-0808/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Kritzmow beabsichtigt den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ zu fassen.

 

Als Investor für dieses Vorhaben hat sich Herr Andreas Henke bereiterklärt.

 

Alle Kosten die für die Aufstellung des B-Plans Nr. 21 entstehen, werden vom Investor getragen.

 

Die Sicherung der Finanzierung erfolgt entsprechend der Vertragsvereinbarung durch die Hinterlegung einer Bürgschaft oder durch eine Vorabzahlung des Investors auf das Konto des Amtes Warnow-West.

 

Die Beauftragung der Planänderung erfolgt nach Eingang der Bürgschaft oder nach Eingang  der Zahlung.

 

 

Anlagen:

 

Entwurf des Städtebaulichen Vertrages

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des

 B-Plans Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ der Gemeinde Kritzmow entstehenden Kosten durch den Investor.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon