Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Kritzmow beabsichtigt den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ zu fassen.
Als Investor für dieses Vorhaben hat sich Herr Andreas Henke bereiterklärt.
Alle Kosten die für die Aufstellung des B-Plans Nr. 21 entstehen, werden vom Investor getragen.
Die Sicherung der Finanzierung erfolgt entsprechend der Vertragsvereinbarung durch die Hinterlegung einer Bürgschaft oder durch eine Vorabzahlung des Investors auf das Konto des Amtes Warnow-West.
Die Beauftragung der Planänderung erfolgt nach Eingang der
Bürgschaft oder nach Eingang der
Zahlung.
Anlagen:
Entwurf des Städtebaulichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des
B-Plans Nr. 21
„Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ der Gemeinde Kritzmow entstehenden
Kosten durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |