Problembeschreibung/Begründung:
Bei der Gemeinde
Kritzmow wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans für die unbebaute Fläche
nordöstlich des Netto-Marktes zwischen dem Kritzmow Park – Komplex und dem
Regenrückhaltebecken beantragt (Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Flst. 59/7 und
81/7).
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Fläche. Er beabsichtigt die Errichtung einer
Mehrgenerationenwohnanlage, bestehend aus 4 viergeschossigen Würfelhäusern. Die
Verkehrserschließung soll von der Straße Am Karauschensoll über die bestehenden
Fahrgassen im rückwärtigen Bereich des Kritzmow Parks erfolgen.
Eine Bauvoranfrage wurde durch Vorbescheid vom 25.03.2015 mit Verweis
auf das Erfordernis eines Bebauungsplans abgelehnt. Dabei wurde auch auf ein
Konfliktpotenzial zwischen der bestehenden Hotelanlage mit zugehöriger
Stellplatzanlage und der heranrückenden Wohnbebauung hingewiesen.
Die beabsichtigte
Errichtung von barrierefreien Mietwohnungen ist geeignet, das Kritzmower
Wohnungsangebot in bisher unterrepräsentierten Segmenten zu stärken. Im
Souterrainbereich ist eine Nutzungsunterlagerung mit einer Tagespflegestation
für Senioren und / oder einer Kinderbetreuungseinrichtung möglich.
Die geplante Gebäudehöhe (12,72 m / 4 Vollgeschosse) wäre in einem
B-Planverfahren zu prüfen; ggf. kommt an den Grundstücksrändern (zum
Netto-Markt, zum Baugebiet „Pingels Teich“) eine Bauhöhenbeschränkung in
Betracht. Ebenfalls prüfbedürftig ist die Verträglichkeit der geplanten
Wohnnutzung mit der Geräuschentwicklung der benachbarten Stellplatzanlage. Die
angrenzende Hotel- und Wohnnutzung des Kritzmow Parks ist mit der geplanten
Wohnbebauung vereinbar. Die als Vorzugslösung verfolgte Verkehrserschließung
über das Flurstück 81/4 (Kritzmow Park) ist wegen der Mitbenutzung bereits
versiegelter Fahrflächen vernünftig, bedarf jedoch noch der Gewährung und
dinglichen Sicherung entsprechender Wegerechte.
Das Plangebiet ist 3-seitig von Siedlungsflächen umgeben. Der B-Plan ist
deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Sollten sich im Zuge der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Zweifel an dieser Beurteilung ergeben,
bleibt es der Gemeinde unbenommen, auf das Regelverfahren umzustellen, um
diesbezüglich ggf. einer gerichtlichen Angreifbarkeit des Plans
vorzubeugen.
Der Antragsteller
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu
tragen. Zur Übernahme der Planungskosten (einschl. Vermessung, ggf.
erforderlicher Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Ein Vertragsentwurf wird dem Antragsteller übersandt.
Anlagen:
Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ aufzustellen. Das
Plangebiet liegt in Kritzmow nordöstlich des Netto-Marktes zwischen dem
Kritzmow Park – Komplex und dem Regenrückhaltebecken (Gemarkung Kritzmow,
Flur 1,Flst. 59/7 und 81/7). Die Planung dient der Errichtung einer
Mehrgenerationenwohnanlage. |
2. |
Der B-Plan Nr. 21 soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die
Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |