Problembeschreibung/Begründung:
Für ein unbebautes
Grundstück südlich der Wilsener Straße in Klein Schwaß beabsichtigen die
Flächeneigentümer die Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses zur
Selbstnutzung. Das Grundstück liegt zwischen den Wohngrundstücken Wilsener
Straße 11 und 11a. Es stellt sich als gemähte Rasenfläche dar und weist im
rückwärtigen Bereich verwilderten Bewuchs mit Gehölzen auf.
Das Grundstück
liegt außerhalb des durch Satzung festgestellten Innenbereichs von Klein
Schwaß. Zum Zwecke der o.a. Bebauung beantragen die Eigentümer deshalb eine
Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß zum Zwecke der Einbeziehung des
Grundstücks in den Innenbereich. Sie haben gegenüber der Gemeinde ihre
Bereitschaft erklärt, die damit verbundenen Planungskosten zu tragen.
Eine Einbeziehung
des Grundstücks (Gemarkung Klein Schwaß, Fl. 1, Flst. 66/5) ist nach
§ 34 (4) Nr. 3
BauGB möglich, weil der angrenzende Bereich vollständig durch bauliche
Nutzungen (Wohnen) geprägt ist und aufgrund des Bestandsgebäudes Wilsener Str.
11 keine solitäre Entwicklung in den Außenbereich hinein entsteht.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen und ein
Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Klein Schwaß einzuleiten (1.
Änderung). Aufgrund des fortgeschrittenen Abstimmungsstandes mit den
Antragstellern liegt bereits eine Entwurfsfassung der Änderungssatzung vor, die
anliegend zur Kenntnisnahme und Billigung durch die GV beigefügt ist.
Über die Tragung
der Planungskosten wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein
Vertragsentwurf wurde dem Antragsteller übersandt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf
der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein
Anlage 2:
Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, die
Innenbereichssatzung Klein Schwaß zu ändern. Ziel der Änderung ist die
Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen den Wohngrundstücken Wilsener
Straße 11 und 11a in den Innenbereich gem. § 34 BauGB. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung der
Innenbereichssatzung Klein Schwaß und die zugehörige Begründung werden gebilligt
(Anlagen 1 und 2) |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die
Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |