1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Betreff
1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0805/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für ein unbebautes Grundstück südlich der Wilsener Straße in Klein Schwaß beabsichtigen die Flächeneigentümer die Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses zur Selbstnutzung. Das Grundstück liegt zwischen den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und 11a. Es stellt sich als gemähte Rasenfläche dar und weist im rückwärtigen Bereich verwilderten Bewuchs mit Gehölzen auf.

Das Grundstück liegt außerhalb des durch Satzung festgestellten Innenbereichs von Klein Schwaß. Zum Zwecke der o.a. Bebauung beantragen die Eigentümer deshalb eine Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß zum Zwecke der Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich. Sie haben gegenüber der Gemeinde ihre Bereitschaft erklärt, die damit verbundenen Planungskosten zu tragen.

 

Eine Einbeziehung des Grundstücks (Gemarkung Klein Schwaß, Fl. 1, Flst. 66/5) ist nach

§ 34 (4) Nr. 3 BauGB möglich, weil der angrenzende Bereich vollständig durch bauliche Nutzungen (Wohnen) geprägt ist und aufgrund des Bestandsgebäudes Wilsener Str. 11 keine solitäre Entwicklung in den Außenbereich hinein entsteht.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen und ein Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Klein Schwaß einzuleiten (1. Änderung). Aufgrund des fortgeschrittenen Abstimmungsstandes mit den Antragstellern liegt bereits eine Entwurfsfassung der Änderungssatzung vor, die anliegend zur Kenntnisnahme und Billigung durch die GV beigefügt ist. 

Über die Tragung der Planungskosten wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein Vertragsentwurf wurde dem Antragsteller übersandt.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein

Anlage 2: Begründung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Klein Schwaß zu ändern. Ziel der Änderung ist die Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und 11a in den Innenbereich gem. § 34 BauGB.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß und die zugehörige Begründung werden gebilligt (Anlagen 1 und 2)

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Übernahme der Planungskosten durch den Investor vertraglich gesichert ist.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon