Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertreter B.Tietböhl, B.May und L.Rosenkranz hatten am 25.03.2015 die Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus beantragt.
Über die Angelegenheit war u.a. am 26.11.2015 im
Hauptausschuss beraten worden. Danach sollte
der Ausschuss mit 5 Personen im Verhältnis der Zusammensetzung der
Gemeindevertretung besetzt werden (CDU: 2 GV + 1 SE; Wählergruppe Das Dorf: 1
GV; DIE LINKE: 1 SE). Herr May hatte sich bereiterklärt den Vorsitz zu
übernehmen.
Am 30.11.2015 hatten
die Antragsteller ihren Antrag ergänzt, den Ausschuss mit 4 Gemeindevertretern
(GV) und 3 sachkundigen Einwohnern (SE) zu besetzen sowie den Ausschuss
grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen.
Am 10.12.2015 hatte
die Fraktion Das Dorf vor Beginn der GV-Sitzung einen Satzungsentwurf mit
Anlagen als Antrag verteilt (Tischvorlage). Der Hauptsatzungsbeschluss wurde
von der Tagesordnung abgesetzt.
Mit Schreiben vom
15.02.2016 wurde der gleiche Satzungsentwurf mit Anlagen sowie ein Vorschlag
zur Besetzung des Ausschusses von B.Tietböhl, B.May und L.Rosenkranz erneut als Antrag eingereicht. Dieser
Satzungsentwurf sieht die Bildung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
mit den Aufgaben Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr mit insgesamt 5
Mitgliedern sowie das öffentliche Tagen des Ausschusses vor.
Der anliegende
Satzungsentwurf berücksichtigt den Antrag der GV-Mitglieder vom 15.02.2016/10.12.2015
in vollem Umfang. Deshalb wurde darauf verzichtet, diesen Antrag den
Sitzungsunterlagen nochmal beizufügen. Der vorliegende Entwurf enthält außerdem
den Vorschlag der Verwaltung zur Übertragung von Entscheidungskompetenzen in
Pachtangelegenheiten, der in Anlage 2 begründet ist.
Der Hauptausschuss
hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 dem anliegenden Satzungsentwurf einstimmig
zugestimmt.
Anlagen:
1 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen
2 Gegenüberstellung Änderungsentwurf/derzeitige Regelung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Die zusätzliche Auszahlung/der Aufwand in Höhe von 1.100 Euro für
geschätzte 5 Sitzungen soll aus Mehreinnahmen im Produktsachkonto 6110.4021
Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gedeckt
werden.
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |