Beschluss der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Beschluss der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/LV/20-0660/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertreter B.Tietböhl, B.May und L.Rosenkranz hatten am 25.03.2015 die Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus beantragt.

Über die Angelegenheit war u.a. am 26.11.2015 im Hauptausschuss beraten worden. Danach sollte der Ausschuss mit 5 Personen im Verhältnis der Zusammensetzung der Gemeindevertretung besetzt werden (CDU: 2 GV + 1 SE; Wählergruppe Das Dorf: 1 GV; DIE LINKE: 1 SE). Herr May hatte sich bereiterklärt den Vorsitz zu übernehmen. 

Am 30.11.2015 hatten die Antragsteller ihren Antrag ergänzt, den Ausschuss mit 4 Gemeindevertretern (GV) und 3 sachkundigen Einwohnern (SE) zu besetzen sowie den Ausschuss grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen. 

Am 10.12.2015 hatte die Fraktion Das Dorf vor Beginn der GV-Sitzung einen Satzungsentwurf mit Anlagen als Antrag verteilt (Tischvorlage). Der Hauptsatzungsbeschluss wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit Schreiben vom 15.02.2016 wurde der gleiche Satzungsentwurf mit Anlagen sowie ein Vorschlag zur Besetzung des Ausschusses von B.Tietböhl, B.May und L.Rosenkranz erneut als Antrag eingereicht. Dieser Satzungsentwurf sieht die Bildung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus mit den Aufgaben Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr mit insgesamt 5 Mitgliedern sowie das öffentliche Tagen des Ausschusses vor. 

Der anliegende Satzungsentwurf berücksichtigt den Antrag der GV-Mitglieder vom 15.02.2016/10.12.2015 in vollem Umfang. Deshalb wurde darauf verzichtet, diesen Antrag den Sitzungsunterlagen nochmal beizufügen. Der vorliegende Entwurf enthält außerdem den Vorschlag der Verwaltung zur Übertragung von Entscheidungskompetenzen in Pachtangelegenheiten, der in Anlage 2 begründet ist.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 dem anliegenden Satzungsentwurf einstimmig zugestimmt.

 

 

Anlagen:

1          Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde 

            Elmenhorst/Lichtenhagen

2          Gegenüberstellung Änderungsentwurf/derzeitige Regelung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja

Die zusätzliche Auszahlung/der Aufwand in Höhe von 1.100 Euro für geschätzte 5 Sitzungen soll aus Mehreinnahmen im Produktsachkonto 6110.4021 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gedeckt werden.  

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung