Problembeschreibung/Begründung:
Für die Sanierung der Fassade der Massivhalle des Feuerwehrgerätehauses in Elmenhorst stehen 20.000,00 Euro im Haushalt zur Verfügung.
Es hat sich herausgestellt, dass neben der Sanierung des oberen Kranzes der Fassade auch die Dacheindeckung einer unverzüglichen Sanierung bedarf. Durch die alterungsbedingte Verwitterung der Dacheindeckung tritt an mehreren Stellen Niederschlagswasser ein. Dadurch ist eine Vermietung der vorgesehenen Teilfläche nicht möglich und die Lagerkapazität des Bauhofbereiches ist eingeschränkt.
Vorgesehen ist eine neue Trapezblechdacheindeckung einschl. Unterkonstruktion auf der vorhandenen Eindeckung. Gleichzeitig soll die Dachentwässerung komplett erneuert werden.
Sowohl für die Fassadensanierung als auch für die Sanierung der Dacheindeckung ist eine Einrüstung des Gebäudes erforderlich. Bei gemeinsamer Bauausführung erfolgt nur eine einmalige Einrüstung, da beide Leistungen gleichzeitig ausgeführt werden können.
Durch die zusätzlichen Leistungen sind die bereitgestellten Mittel im Haushalt nicht ausreichend. Die Baukosten werden sich um 50.000,00 Euro auf 70.000,00 Euro erhöhen.
Die Arbeiten sind unbedingt erforderlich und notwendig. Nur so kann eine Nutzung der Lagerfläche für den Bauhof und als Mietfläche erfolgen.
Die Mehrkosten von 50.000,00 Euro sind zusätzlich zum Haushaltsansatz bereitzustellen.
Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 12600-523130 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.
Anlagen:
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,00 Euro für die Dach- und Fassadensanierung der Massivhalle Feuerwehr Elmenhorst.
Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 12600-523130 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer planmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |