Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen
über die Zustimmung zu überplanmäßigen
Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000
EURO.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Beschluss zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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