Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/50-0356/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000 EURO.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

Beschluss zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin