Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0658/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Institut Lernen und Leben e. V. als Träger der Kita „Klabauterkinder“ in Elmenhorst hat einen Antrag auf neue Entgeltverhandlung beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründete die Erforderlichkeit mit Kostenveränderungen, insbesondere im Bereich des Personals (Tarifsteigerung zum 01.01.2016). Die letzte entsprechende Vereinbarung liegt sieben Jahre zurück.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die neue Leistungsvereinbarung ab 01.01.2016 mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 19.10.2015 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.01.2016 mit dem Träger ILL verhandelt. Die Platzkosten für einen Krippenganztagsplatz steigen von 718,94 € auf 765,67 € (Erhöhung um 6,50 %) und für einen Kindergartenganztagsplatz von 391,21 € auf 419,44 € (Erhöhung um 7,22 %). Lediglich bei den Halbtagsplätzen kommt es zu einer Absenkung der Platzkosten, da jetzt nur noch 40 % der Gesamtkosten von einem Ganztagsplatz anerkannt werden und nicht mehr wie bisher 50 %. Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut den Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die Personensorgeberechtigten/Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

 

Somit hat die Gemeinde über die Erteilung ihres Einvernehmens und über den kommunalen Anteil ab 01.01.2016 (Anlage 1) zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

1) Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2016

2) Leistungsvereinbarung

3) Leistungsbeschreibung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Kita „Klabauterkinder“ und beschließt ab 01.01.2016 folgende kommunale Anteile für die Gemeinde:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

247,51 €

247,50 €

Kinderkrippe Teilzeit

148,51 €

148,50 €

Kinderkrippe halbtags

99,01 €

99,00 €

 

Kindergarten ganztags

135,65 €

135,64€

Kindergarten Teilzeit

81,39 €

81,38 €

Kindergarten halbtags

54,26 €

54,26 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, erstmals ab 2016

Die Landes- und Kreismittel werden sich zum 01.01.2016 wieder ändern, jedoch liegen uns noch keine Zahlen vom Landkreis Rostock vor. Der kommunale Anteil und der Elternbeitrag muss dann wieder angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen können somit noch nicht genau beziffert werden. Ggf. wird im Nachtragshaushalt eine Berücksichtigung erfolgen.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

1.Stellv. Bürgermeister

Herr Dr. Schulz

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

Herr Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon