Informationen der eno energy GmbH zum Planungsstand der Windkraftanlagen in der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Informationen der eno energy GmbH zum Planungsstand der Windkraftanlagen in der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
IV/BV/40-0476/2015
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Die eno energy GmbH plant im Windpark Stäbelow die Errichtung von 12 Windenergieanlagen des Typs eno 92. Für 5 Windenergieanlagen ist bereits eine entsprechende Baugenehmigung erteilt worden. Die Anlagen wurden in den Jahren 2013 und 2014 gebaut und in Betrieb genommen.

Daneben wird intensiv an der Realisierung der weiteren Anlagenstandorte gearbeitet. Für drei Anlagenstandorte laufen bereits entsprechende Genehmigungsverfahren. Die Genehmigungsanträge für die restlichen vier Anlagenstandorte sollen noch in diesem Jahr gestellt werden.

Die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind sehr komplexe Prozesse und verlaufen in der Regel über einen Zeitraum vom 1,5 bis 2 Jahre.

Es wird davon ausgegangen, dass im Frühjahr 2016 die Baugenehmigungen für weitere Anlagenstandorte erteilt werden.

In den Genehmigungsverfahren wurde die eno energy GmbH bisher mit den unterschiedlichsten Hindernissen konfrontiert. So mussten bei der Windparkplanung u.a. die Belange des Flughafens Rostock-Laage, der Trinkwasserzone sowie die Nähe ansässiger Weißstörche und Seeadler berücksichtigt werden. Für den relativ seltenen und unter Naturschutz stehenden Seeadler wird ein Teil des Windparks Stäbelow von der Bebauung mit Windenergieanlagen freigehalten. Dadurch wird ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Seeadlerhorsten gewährleistet und ein mögliches Kollisionsrisiko gering gehalten. Für die Belange des Weißstorches wurden die Anlagenstandorte so positioniert, dass sie ungestört in die Weidbachniederung einfliegen können.

Um eine Gefahr für die Trinkwasserschutzzone auszuschließen, wurden die Windenergieanlagen so umgebaut, dass im Havariefall keine Betriebsstoffe in das Grundwasser gelangen können.

In einer Entfernung von ca. 23 Kilometern befindet sich der Flughafen Rostock-Laage. Für die Regelung des an- und abfliegenden Luftverkehrs betreibt der Flughafen eine Radarstation. Große Bauwerke wie Windenergieanlagen können auch über weite Entfernungen auf dem Radar ein Echo verursachen, welches im ungünstigsten Fall mit dem Echo eines Flugzeuges verwechselt werden kann. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit den Luftverkehrsbehörden die Windparkplanung so gestaltet, dass das von den Windenergieanlagen erzeugte Echo gut von dem Echo eines Flugzeuges unterschieden werden kann.

Mit der Naturschutzbehörde gibt es weiteren Abstimmungsbedarf. Die Behörde hat Bedenken hinsichtlich von Windenergieanlagen, die in unmittelbarer Nähe zum Weidbach geplant sind und bereits einen Anlagenstandort abgelehnt. Die eno energy GmbH ist dagegen überzeugt, dass Anlagenstandorte durchaus in der Nähe des Weidbaches zulässig sein können und hat bereits ein entsprechendes Fachgutachten eingereicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die abschließende Klärung des Sachverhaltes noch einige Monate andauern wird.

Daneben sind die Belange des Deutschen Wetterdienstes, der in Warnemünde eine Wetterradarstation betreibt, zu berücksichtigen. Der Deutsche Wetterdienst steht Windenergieanlagen grundsätzlich ablehnend gegenüber, weil Windenergieanlagen auf dem Radar ein Echo erzeugen können, welches sich angeblich nur schwer von einem Niederschlagsecho unterscheiden lässt. Infolgedessen lehnt der Deutsche Wetterdienst seit dem Jahr 2014 grundsätzlich alle Windenergieanlagen ab, die sich in einer Entfernung von 15 Kilometern zu einem Standort eines Wetterradars befinden. Der Windpark Stäbelow befindet sich in einer Entfernung von 14,5 Kilometern zur Anlage in Warnemünde. Die eno energy GmbH befindet sich seit Monaten in intensiver Abstimmung mit dem Deutschen Wetterdienst, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser Prozess zur Klärung wird aber noch einige Monate dauern. Die ersten positiven Entwicklungen zu Gunsten der Windenergieanlagen sind aber inzwischen erkennbar.

Abschließend kann festgestellt werden, dass die eno energy GmbH weiterhin an allen geplanten Windenergieanlagen im Wildpark Stäbelow festhält und intensiv um Lösungen bemüht ist.

Anlagen: