Problembeschreibung/Begründung:
Im
Plangebiet wurden die festgesetzten Regelungen über Anpflanz- und
Erhaltungsgebote nicht vollständig verwirklicht. Wegen der inzwischen
vollzogenen Privatisierung der Grundstücksflächen besteht weder für den
(pflichtigen) Erschließungsträger noch für die Gemeinde ein Zugriffsrecht zur
Durchsetzung der Planfestsetzungen. Von möglichen Zwangsmaßnahmen (§ 178 BauGB)
soll kein Gebrauch gemacht werden, da die Festsetzungen über private
Grünflächen und Pflanzgebote auch eine für Einfamilienhausgrundstücke übliche
Wohnnutzung stark beschränken. Eine Lockerung dieser Festsetzungen ist deshalb
aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten. Das dadurch entstehende
Ausgleichsdefizit soll zu Lasten des Erschließungsträgers und der betroffenen
Grundstückseigentümer durch Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Lambrechtshagen
ausgeglichen werden.
Stand
Ökokonto September 2015: 39.798
Kompensationsflächenäquivalent (KFÄ)
- Bestätigt vom LK Rostock 65.617 KFÄ
für Renaturierung Rotbäk
- abzüglich B-Plan Nr. 14, Mischgebiet
Allershäger Straße, 1. Änderung, 5.606 KFÄ
- abzüglich B-Plan Nr. 18,
Altersgerechter Wohnungsbau am Kirchstieg, 12.438 KFÄ
- abzüglich B-Plan Nr. 27, Wohngebiet
Am Feldrand, 7.777 KFÄ
Die
Festsetzungen des B-Plans sehen darüber hinaus mit einer Grundflächenzahl von
GRZ 0,3 eine enge Vorgabe für die zulässige Grundstücksüberbauung vor. Unter
Beachtung der bestehenden Parzellierung ist deshalb z.B. eine baurechtskonforme
und auskömmliche Unterbringung von notwendigen Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)
z.T. nicht möglich. Zur Vermeidung von Rechtskonflikten soll deshalb eine
angemessene Anpassung der GRZ-Festsetzung vorgenommen werden.
Zur
Bewältigung der genannten Umsetzungsschwierigkeiten wird der Gemeindevertretung
empfohlen, den B-Plan entsprechend zu ändern.
Da
das Plangebiet bebaut ist, kann die oben skizzierte Planänderung der
Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zugerechnet und im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden.
Eine
Erörterung der Änderungsabsichten mit den betroffenen Eigentümern war
Gegenstand der Anwohnerversammlung vom 13.11.2015, die gleichzeitig auch für
die frühzeitige Information der allgemeinen Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
genutzt wurde.
Die finanziellen Mittel sind vom Erschließungsträger zur Finanzierung der B-Plan-Änderung bereit gestellt worden. Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 24, Entwurf der 1. Änderung, Planzeichnung und Teil B, Text
Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 24 zu ändern (1. Änderung). Das Plangebiet liegt in Sievershagen,
östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße. Die Planung dient der Sicherung des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Anpassung der zulässigen
Grundstücksüberbauung an durchschnittliche Nutzungsanforderungen bei
Einfamilienhaus-Siedlungen. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 nebst Begründung wird
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage
1). |
4. |
Die Finanzierung
erfolgt über eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Produktsachkonto Räumliche
Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, B-Plan Nr. 24, 1. Änderung. Die Deckung
erfolgt aus dem Produktsachkonto Erstattung 1. Änderung B-Plan Nr. 24. (s.
Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe). Der Ansatz für
ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO
Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt. |
4. |
Dieser Beschluss
sowie Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |