Bebauungsplan Nr. 24, "Wohngebiet Sportplatz" in Sievershagen, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss der 1. Änderung

Betreff
Bebauungsplan Nr. 24, "Wohngebiet Sportplatz" in Sievershagen, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss der 1. Änderung
Vorlage
VO/BV/70-0561/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Plangebiet wurden die festgesetzten Regelungen über Anpflanz- und Erhaltungsgebote nicht vollständig verwirklicht. Wegen der inzwischen vollzogenen Privatisierung der Grundstücksflächen besteht weder für den (pflichtigen) Erschließungsträger noch für die Gemeinde ein Zugriffsrecht zur Durchsetzung der Planfestsetzungen. Von möglichen Zwangsmaßnahmen (§ 178 BauGB) soll kein Gebrauch gemacht werden, da die Festsetzungen über private Grünflächen und Pflanzgebote auch eine für Einfamilienhausgrundstücke übliche Wohnnutzung stark beschränken. Eine Lockerung dieser Festsetzungen ist deshalb aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten. Das dadurch entstehende Ausgleichsdefizit soll zu Lasten des Erschließungsträgers und der betroffenen Grundstückseigentümer durch Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Lambrechtshagen ausgeglichen werden.

Stand Ökokonto September 2015: 39.798 Kompensationsflächenäquivalent (KFÄ)

-       Bestätigt vom LK Rostock 65.617 KFÄ für Renaturierung Rotbäk

-       abzüglich B-Plan Nr. 14, Mischgebiet Allershäger Straße, 1. Änderung, 5.606 KFÄ

-       abzüglich B-Plan Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau am Kirchstieg, 12.438 KFÄ

-       abzüglich B-Plan Nr. 27, Wohngebiet Am Feldrand, 7.777 KFÄ

Die Festsetzungen des B-Plans sehen darüber hinaus mit einer Grundflächenzahl von GRZ 0,3 eine enge Vorgabe für die zulässige Grundstücksüberbauung vor. Unter Beachtung der bestehenden Parzellierung ist deshalb z.B. eine baurechtskonforme und auskömmliche Unterbringung von notwendigen Nebenanlagen (z. B. Stellplätze) z.T. nicht möglich. Zur Vermeidung von Rechtskonflikten soll deshalb eine angemessene Anpassung der GRZ-Festsetzung vorgenommen werden.

 

Zur Bewältigung der genannten Umsetzungsschwierigkeiten wird der Gemeindevertretung empfohlen, den B-Plan entsprechend zu ändern.

Da das Plangebiet bebaut ist, kann die oben skizzierte Planänderung der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zugerechnet und im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Eine Erörterung der Änderungsabsichten mit den betroffenen Eigentümern war Gegenstand der Anwohnerversammlung vom 13.11.2015, die gleichzeitig auch für die frühzeitige Information der allgemeinen Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB genutzt wurde. 

 

Die finanziellen Mittel sind vom Erschließungsträger zur Finanzierung der B-Plan-Änderung bereit gestellt worden. Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.

 

Anlagen:

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 24, Entwurf der 1. Änderung, Planzeichnung und Teil B, Text

Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 24 zu ändern (1. Änderung). Das Plangebiet liegt in Sievershagen, östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße.

Die Planung dient der Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Anpassung der zulässigen Grundstücksüberbauung an durchschnittliche Nutzungsanforderungen bei Einfamilienhaus-Siedlungen.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 nebst Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage 1).

4.

Die Finanzierung erfolgt über eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Produktsachkonto Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, B-Plan Nr. 24, 1. Änderung. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto Erstattung 1. Änderung B-Plan Nr. 24. (s. Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe). Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.

4.

Dieser Beschluss sowie Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung