Problembeschreibung/Begründung:
Am 22.06.2015
wurde dem Amt Warnow-West der Fördermittelbescheid für die Sanierung und
Erweiterung der Warnowschule Papendorf übergeben. Die bewilligte
Sonderbedarfszuweisung beläuft sich danach auf 1.500.000 EUR und liegt damit um
100.000 EUR unter der beantragten und auch zugesicherten Höhe.
Seitens des
Innenministeriums wurde uns auf Anfrage deutlich gemacht, dass die Zusage der
Fördermittel nach § 38 VwVfG M-V in der Regel eingehalten wird, aber kein
Anspruch auf die tatsächliche Höhe daraus abgeleitet werden kann.
Das Amt
Warnow-West wurde in den letzten Jahren bereits überdurchschnittlich gefördert.
Andererseits haben sich zwischenzeitlich neue Bedarfe auf
Sonderbedarfszuweisungen ergeben (z.B. Tornado in Bützow), die vom
Innenministerium vorrangig bedient werden mussten, so dass andere Vorhaben zu
kürzen waren.
Die Maßnahme
selbst ist mit der verringerten Förderung nicht mehr ausfinanziert, jedoch
nahezu abgeschlossen. Die finanzielle Obergrenze von 3.600.000 EUR wird
voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Einsparungen zur Entlastung der
Gemeinden sind derzeit nicht erkennbar. Damit kommen die Schulträgergemeinden
in die Pflicht, die entstandene Finanzierungslücke zu schließen.
Von den 100.000
EUR entfallen gemäß Umlagegrundlage auf die Gemeinde Ziesendorf maximal
21.365,64 EUR. Diese können durch Mehrerträge bei der Einkommenssteuer in Höhe
von 10.650,65 EUR und den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3.381,36 EUR sowie
bei der Gewerbesteuer mit 7.333,63 EUR gedeckt werden. Die Bauverwaltung prüft
derzeit die tatsächlichen Gesamtkosten nach Vorliegen aller Schlussrechnungen.
Es deutet sich an, dass die Gesamtkosten nicht vollständig ausgeschöpft werden
müssen.
Anlagen:
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die
überplanmäßige Übernahme des Kostenanteils entsprechend der Umlagegrundlage bis
zu maximal 21.365,64 EUR zur Ausfinanzierung des Erweiterungsbaus Warnowschule
Papendorf infolge des Ausfalls zugesicherter Fördermittel des Ministeriums für
Inneres und Sport (Sonderbedarfszuweisung) im Umfang von 100.000 EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |