Problembeschreibung/Begründung:
Am 22.06.2015
wurde dem Amt Warnow-West der Fördermittelbescheid für die Sanierung und
Erweiterung der Warnowschule Papendorf übergeben. Die bewilligte
Sonderbedarfszuweisung beläuft sich danach auf 1.500.000 EUR und liegt damit um
100.000 EUR unter der beantragten und auch zugesicherten Höhe.
Seitens des
Innenministeriums wurde uns auf Anfrage deutlich gemacht, dass die Zusage der
Fördermittel nach § 38 VwVfG M-V in der Regel eingehalten wird, aber kein
Anspruch auf die tatsächliche Höhe daraus abgeleitet werden kann.
Das Amt
Warnow-West wurde in den letzten Jahren bereits überdurchschnittlich gefördert.
Andererseits haben sich zwischenzeitlich neue Bedarfe auf
Sonderbedarfszuweisungen ergeben (z.B. Tornado in Bützow), die vom
Innenministerium vorrangig bedient werden mussten, so dass andere Vorhaben zu
kürzen waren.
Die Maßnahme selbst ist mit der verringerten Förderung nicht mehr
ausfinanziert, jedoch nahezu abgeschlossen. Die finanzielle Obergrenze von
3.600.000 EUR wird voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Einsparungen zur
Entlastung der Gemeinden sind derzeit nicht erkennbar. Damit kommen die
Schulträgergemeinden in die Pflicht, die entstandene Finanzierungslücke zu
schließen.
Von den 100.000 EUR entfallen gemäß Umlagegrundlage auf
die Gemeinde Papendorf maximal 39.647,58 EUR. Diese können durch Mehrerträge
bei der Einkommenssteuer in Höhe von 33.483,59 EUR und den Schlüsselzuweisungen
in Höhe von 6.163,99 EUR gedeckt werden.
Die Bauverwaltung prüft derzeit die tatsächlichen Gesamtkosten nach Vorliegen
aller Schlussrechnungen. Es deutet sich an, dass die Gesamtkosten nicht
vollständig ausgeschöpft werden müssen.
Anlagen:
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die
überplanmäßige Übernahme des Kostenanteils entsprechend der Umlagegrundlage bis
zu maximal 39.647,58 EUR zur Ausfinanzierung des Erweiterungsbaus Warnowschule
Papendorf infolge des Ausfalls zugesicherter Fördermittel des Ministeriums für
Inneres und Sport (Sonderbedarfszuweisung) im Umfang von 100.000 EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |