Problembeschreibung/Begründung:
Der Neubau einer
Schulsporthalle für die Warnowschule Papendorf war bereits im Zuge der
Planungen zum Erweiterungsbau des Gebäudes der Regionalen Schule
berücksichtigt, aus finanziellen Erwägungen aber nachrangig eingeordnet worden.
Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus und aufgrund der Anforderungen an
einen zeitgemäßen Sportunterricht soll die Maßnahme nunmehr 2017/18 realisiert
werden. Die derzeitige Halle ist mit ihrer Größe von 29 x 11 Meter zur
Gewährleistung des vorgesehenen Sportunterrichts unzureichend. In der Praxis
erfolgt die Unterrichtung von zwei Klassen gleichzeitig ohne räumliche Trennung
und ohne den erforderlichen Bewegungsfreiraum. Mit dem Neubau soll eine
Sporthalle mit zwei Übungseinheiten und einer Größe von 34 x 24 Meter
geschaffen werden, die eine Parallelnutzung von zwei Klassen ermöglicht. Eine
Standortabstimmung ist im Schul- und Bauhofausschuss des Amtes am 19.03.2015
erfolgt. Die Gemeinde Papendorf schafft mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 22
„Schulsporthalle am Campus“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Der
Landkreis Rostock als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Zustimmung
für die Maßnahme in der projektierten Größe signalisiert.
Die Baukosten
belaufen sich laut der Kostenschätzung nach DIN 276-1 vom 18.11.2014 auf ca.
2.950.000 €. Als Bauzeit werden aufgrund der Bodenverhältnisse (Gründung) 14
Monate angesetzt, konkret Frühjahr 2017 bis Sommer 2018. Mitte 2016 liegen die
erforderlichen Planungsunterlagen vor.
Seitens der
Sportförderung wird eine Unterstützung in Höhe von 40% vom Brutto, maximal
300.000 € in Aussicht gestellt, bestehend aus 75% ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums) sowie 25% kommunaler Kofinanzierung (zu zahlender
Eigenanteil), somit faktisch 225.000 €. Eine weitere Förderung kann in den
Jahren 2017 und 2018 durch Sonderbedarfszuweisungen erfolgen. Ausgehend von
einer 40%-Förderquote könnten 1.200.000 € SBZ-Mittel fließen. Damit besteht
eine maximale Förderungsmöglichkeit von 1.425.000 €, was ausgehend von der
Kostenschätzung einen Eigenanteil von 1.525.000 € ergibt, der gemäß § 146 Abs.
1 der Kommunalverfassung M-V von den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow,
Stäbelow und Ziesendorf aufzubringen ist. Von diesem Eigenanteil sind bereits
75.000 € in den Haushalten für 2016 eingeplant.
Die Gemeinde wählt
eine der zwei Möglichkeiten der Zahlung (Kreditierung über das Amt mit
jährlicher Umlage oder einmaliger Investitionskostenzuschuss) mit ihrem
Beschluss aus.
Die Gemeinde stellt
mit diesem Beschluss ihr Benehmen zum Investitionsvorhaben gemäß § 146 Abs. 2
Satz 1 der Kommunalverfassung M-V her. Die abschließende Entscheidung über die
Maßnahme und die Umlagegrundlage obliegt dem Amtsausschuss auf Basis einer
Empfehlung des Schul- und Bauhofausschusses.
Anlagen:
1 – Grundriss
Variante 1
2 – Lageplan
Variante 1
3 – Lageplan
Variante 2 (Verlagerung aus dem Schutzgebiet heraus)
4 – Berechnung
gemeindliche Anteile
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Ziesendorf beteiligt sich an den Aufwendungen der Investitionsmaßnahme zum
Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf in Höhe des auf sie
entfallenden Anteils, der sich stichtagsbezogen nach der Anzahl der Schüler aus
der Gemeinde im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow,
Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf bemisst.
[ ] Der
gemeindliche Anteil wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des
entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der
Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.
[ ] Der
gemeindliche Anteil wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss gezahlt.
Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde am Stichtag
30.09.2015.
Finanzielle
Auswirkungen
Erstmals in Folgejahren, siehe Anlage.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |