Problembeschreibung/Begründung:
Der Neubau einer
Schulsporthalle für die Warnowschule Papendorf war bereits im Zuge der
Planungen zum Erweiterungsbau des Gebäudes der Regionalen Schule
berücksichtigt, aus finanziellen Erwägungen aber nachrangig eingeordnet worden.
Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus und aufgrund der Anforderungen an
einen zeitgemäßen Sportunterricht soll die Maßnahme nunmehr 2017/18 realisiert
werden. Die derzeitige Halle ist mit ihrer Größe von 29 x 11 Meter zur
Gewährleistung des vorgesehenen Sportunterrichts unzureichend. In der Praxis
erfolgt die Unterrichtung von zwei Klassen gleichzeitig ohne räumliche Trennung
und ohne den erforderlichen Bewegungsfreiraum. Mit dem Neubau soll eine
Sporthalle mit zwei Übungseinheiten und einer Größe von 34 x 24 Meter
geschaffen werden, die eine Parallelnutzung von zwei Klassen ermöglicht. Eine
Standortabstimmung ist im Schul- und Bauhofausschuss des Amtes am 19.03.2015
erfolgt. Die Gemeinde Papendorf schafft mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 22
„Schulsporthalle am Campus“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Der
Landkreis Rostock als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Zustimmung
für die Maßnahme in der projektierten Größe signalisiert.
Die Baukosten
belaufen sich laut der Kostenschätzung nach DIN 276-1 vom 18.11.2014 auf ca.
2.950.000 €. Als Bauzeit werden aufgrund der Bodenverhältnisse (Gründung) 14
Monate angesetzt, konkret Frühjahr 2017 bis Sommer 2018. Mitte 2016 liegen die
erforderlichen Planungsunterlagen vor.
Seitens der
Sportförderung wird eine Unterstützung in Höhe von 40% vom Brutto, maximal
300.000 € in Aussicht gestellt, bestehend aus 75% ELER
(Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie
25% kommunaler Kofinanzierung (zu zahlender Eigenanteil), somit faktisch
225.000 €. Eine weitere Förderung kann in den Jahren 2017 und 2018 durch
Sonderbedarfszuweisungen erfolgen. Ausgehend von einer 40%-Förderquote könnten
1.200.000 € SBZ-Mittel fließen. Damit besteht eine maximale
Förderungsmöglichkeit von 1.425.000 €, was ausgehend von der Kostenschätzung einen
Eigenanteil von 1.525.000 € ergibt, der gemäß § 146 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V von den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow
und Ziesendorf aufzubringen ist. Von diesem Eigenanteil sind bereits 75.000 €
in den Haushalten für 2016 eingeplant.
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Zahlung als einmaligen
Investitionskostenzuschuss und somit den Beschluss wie vorliegend zu fassen.
Die Gemeinde stellt
mit diesem Beschluss ihr Benehmen zum Investitionsvorhaben gemäß § 146 Abs. 2
Satz 1 der Kommunalverfassung M-V her. Die abschließende Entscheidung über die
Maßnahme und die Umlagegrundlage obliegt dem Amtsausschuss auf Basis einer
Empfehlung des Schul- und Bauhofausschusses.
Anlagen:
1 – Grundriss
Variante 1
2 – Lageplan
Variante 1
3 – Lageplan
Variante 2 (Verlagerung aus dem Schutzgebiet heraus)
4 – Berechnung
gemeindliche Anteile
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Stäbelow beteiligt sich an den Aufwendungen der Investitionsmaßnahme zum Neubau
einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf in Höhe des auf sie
entfallenden Anteils, der sich stichtagsbezogen nach der Anzahl der Schüler aus
der Gemeinde im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow,
Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf bemisst.
Der gemeindliche
Anteil wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss gezahlt. Er bemisst sich
nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde am Stichtag 30.09.2015.
Finanzielle
Auswirkungen
Erstmals in Folgejahren, siehe Anlage.
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |