Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Pölchow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pölchow)

Betreff
Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Pölchow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pölchow)
Vorlage
VO/FV/50-0351/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

Während die Hebesätze der Gemeinde Pölchow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Pölchow

Landesdurchschnitt                                                        für kreisangehörige Gemeinden

Pölchow

 

 seit 2010

2011

2015

2016

Vorschlag ab 2016

Grundsteuer A

250%

249%

276%

282%

300%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

354%

400%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

322%

350%

 

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Pölchow derzeit auf ca. 4.800 EUR Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr ca. 2.023 EUR).

Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben überhaupt zu Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur wie in der Vergangenheit die Ausgaben auf den notwendigsten Umfang zu beschränken, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche  Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollten mit Wirkung ab 2016 die Hebesätze für die kommunalen Steuern wie vorgeschlagen erhöht werden.

 

Anlagen:

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Pölchow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pölchow)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Pölchow.

 

Finanzielle Auswirkungen

 (X) Ja, erstmals in Folgejahren  - Mehrerträge bzw. Einzahlungen von mindestens 20.000 EUR jährlich

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung