Problembeschreibung/Begründung:
Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.
Während die Hebesätze der Gemeinde Pölchow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
|
Pölchow |
Landesdurchschnitt
für kreisangehörige
Gemeinden |
Pölchow |
||
|
seit 2010 |
2011 |
2015 |
2016 |
Vorschlag ab 2016 |
Grundsteuer A |
250% |
249% |
276% |
282% |
300% |
Grundsteuer B |
350% |
324% |
350% |
354% |
400% |
Gewerbesteuer |
300% |
298% |
318% |
322% |
350% |
Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Pölchow derzeit auf ca. 4.800 EUR Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr ca. 2.023 EUR).
Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben überhaupt zu Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur wie in der Vergangenheit die Ausgaben auf den notwendigsten Umfang zu beschränken, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollten mit Wirkung ab 2016 die Hebesätze für die kommunalen Steuern wie vorgeschlagen erhöht werden.
Anlagen:
Erste Satzung zur
Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde
Pölchow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pölchow)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Pölchow.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren - Mehrerträge
bzw. Einzahlungen von mindestens 20.000 EUR jährlich
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |