Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über den Abschluss von Pachtverträgen zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung.
Nach § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durchHauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretersitzung am 25.11.2015 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
- Abschluss eines Landpachtvertrages
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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