Problembeschreibung/Begründung:
Die Satzung der Gemeinde Ziesendorf über Werbeanlagen und Warenautomaten vom 04.10.1993 findet praktisch keine Anwendung mehr. Die Vermarktung und Bewirtschaftung von Werbeflächen im öffentlichen Bereich der Gemeinde Ziesendorf wurden zwischenzeitlich durch einen Werbepachtvertrag mit der Rostocker Stadtreklame geregelt. Hierfür erhält die Gemeinde auch entsprechende Werbepachteinnahmen.
Zudem ist die Bauordnung (BauO) vom 20.Juli 1990 außer Kraft. Demzufolge bildet der § 13 BauO keine Rechtsgrundlage für die o.g. Satzung mehr.
Die derzeit gültige Landesbauordnung M-V enthält die allermeisten getroffenen Regelungen der Satzung, sodass diese unnötig ist und lediglich bestehende Vorschriften wiederholt. Aus vorgenannten Gründen ist die Satzung aufzuheben.
Anlagen:
Werbesatzung der Gemeinde Ziesendorf über Werbeanlagen und Warenautomaten vom 04.10.1993
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die Satzung der Gemeinde Ziesendorf über Werbeanlagen und Warenautomaten vom 04.10.1993 aufzuheben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |