Problembeschreibung/Begründung:
Die Mitglieder der
freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung
von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben
zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche
Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch die
Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt.
Die maximale Aufwandsentschädigung
beträgt somit in der Gemeinde Kritzmow für die
Gemeindewehrführer/
in 170,00 Euro Stellvertreter/ in 85,00 Euro
Ortswehrführer/ in 140,00 Euro Stellvertreter/ in 70,00 Euro
Personen mit
besonderen Aufgaben, wie bspw. Gerätewarte oder Jugendfeuerwehrwarte können in
angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Derzeit erhält der
Jugendfeuerwehrwart 60,00 Euro im Monat. Der Jugendfeuerwehrwart hat
vorgeschlagen, seine Aufwandsentschädigung mit seinem Stellvertreter zu teilen,
so dass jeder 30,00 Euro im Monat erhalten würde. Dieser Vorschlag wurde im
Hauptausschuss vom 29.09.2015 befürwortet.
Der Beschluss vom
11.02.2014 mit der Beschluss Nr. 212-28/14, welcher die bisherigen Höhen der
Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
regelt, wird aufgehoben.
Beschlussvorschlag:
Durch die
Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen
Feuerwehr Kritzmow-Schwaß folgende monatliche Pauschalbeträge als
Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
dessen
Stellvertreter erhält
eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO
M-V geregelten Höchstbetrags
Ortswehrführer: erhalten eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
deren
Stellvertreter: erhalten
eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrags
Darüber hinaus
erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Gerätewarte: 50,00
Euro
Jugendfeuerwehrwart: 30,00 Euro
stellv. Jugendfeuerwehrwart: 30,00 Euro
Der Beschluss vom
11.02.2014 mit der Beschluss Nr. 212-28/14 wird aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |