Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Betreff
Beschluss der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Vorlage
VO/LV/80-0430/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im Wesentlichen muss die derzeitige Geschäftsordnung der Gemeinde aus dem Jahr 1999 an die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an geänderte datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden Entwurf liegt das aktualisierte Geschäftsordnungsmuster des Referenten für Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu Grunde. Darin sind auch zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen vereinfachen oder zutreffender formulieren.

 

Darüber hinaus schlägt das Amt folgende Änderungen zur Nutzung elektronischer Kommunikation und zur Verbesserung der Einwohnerinformation vor:

-       Beschlussvorlagen großen Umfangs, wie HH-Pläne, Jahresrechnungen, Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollten zukünftig in Kurzfassung in Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem (Intranet) bereitgestellt werden (§ 1 Abs.3).

-       Den Einwohnern sollten mit der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet auch die Beschlussvorlagen, deren Begründungen und Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen, zugänglich gemacht werden (§ 4 Abs.4).

-       Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die nicht den Ausschüssen angehören, sollten per E-Mail über Tag, Ort und Beginn der Ausschusssitzungen informiert werden und die Tagesordnung im Intranet nachlesen können (§ 15 Abs.2).

-       Die Niederschriften der GV- und Ausschusssitzungen sollten den Gemeindevertretern  innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung im Intranet bereitgestellt werden (§§ 13 Abs.2 und 15 Abs.3).

 

Die Geschäftsordnungen des Amtes, der Gemeinden Stäbelow und Kritzmow enthalten bereits entsprechende Regelungen.

 

Da die Gemeindevertretung über keinen Hauptausschuss verfügt, hat sie zunächst in ihrer Sitzung am 20.10.2015 über den GeschO-Entwurf beraten und dabei einer Beschlussfassung in der darauffolgenden Sitzung zugestimmt.

 

 

Anlagen:

1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ziesendorf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ziesendorf.

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja

Der Einsatz elektronischer Kommunikation führt zu Einsparungen beim Versenden umfangreicher Beschlussvorlagen, zahlreicher Informationen über Ausschusssitzungen und bei der Verteilung der Sitzungsniederschriften.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung