Problembeschreibung/Begründung:
Im Wesentlichen muss die derzeitige Geschäftsordnung der Gemeinde aus
dem Jahr 1999 an die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an
geänderte datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden
Entwurf liegt das aktualisierte Geschäftsordnungsmuster des Referenten für
Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu
Grunde. Darin sind auch zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen
vereinfachen oder zutreffender formulieren.
Darüber hinaus schlägt das Amt folgende Änderungen zur Nutzung
elektronischer Kommunikation und zur Verbesserung der Einwohnerinformation vor:
- Beschlussvorlagen großen Umfangs, wie
HH-Pläne, Jahresrechnungen,
Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollten zukünftig in Kurzfassung in
Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem
(Intranet) bereitgestellt werden (§ 1 Abs.3).
- Den Einwohnern sollten mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet auch die Beschlussvorlagen, deren
Begründungen und Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen,
zugänglich gemacht werden (§ 4 Abs.4).
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die
nicht den Ausschüssen angehören, sollten per E-Mail über Tag, Ort und Beginn
der Ausschusssitzungen informiert werden und die Tagesordnung im Intranet
nachlesen können (§ 15 Abs.2).
- Die Niederschriften der GV- und
Ausschusssitzungen sollten den Gemeindevertretern innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung im
Intranet bereitgestellt werden (§§ 13 Abs.2 und
15 Abs.3).
Nähere
Erläuterungen befinden sich in Anlage 2.
Die
Geschäftsordnungen des Amtes und der Gemeinden Stäbelow und Kritzmow enthalten
bereits entsprechende Regelungen.
Der Hauptausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 27.10.2015 der Gemeindevertretung empfohlen, die Geschäftsordnung zu beschließen.
Anlagen:
1 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Pölchow
2 Gegenüberstellung von derzeit gültiger GeschO und Entwurf der Neufassung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Pölchow.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Der Einsatz elektronischer Kommunikation führt zu Einsparungen beim
Versenden umfangreicher Beschlussvorlagen, zahlreicher Informationen über
Ausschusssitzungen und bei der Verteilung der Sitzungsniederschriften.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |