Beschluss zur Annahme eines Wappens der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss zur Annahme eines Wappens der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/AV/80-0427/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Ort Ziesendorf ist aktenkundig erstmalig als Cisendhorp 1298 erwähnt worden.

Das Gebiet der heutigen Gemeinde Ziesendorf gehörte zur alten Herrschaft Rostock.

Aus diesem Grund wurden die Farben des Wappens der Herrschaft Rostock (Blau-Silber- Rot) auf das Gemeindewappen übertragen.

1700 erfolgte die Zugehörigkeit von Ziesendorf, Fahrenholz, Nienhusen und Buchholz zum Amt Schwaan.

Die Zusammenlegung der Gemeinden Nienhusen und Ziesendorf erfolgte 1950. Nienhusen wurde Ortsteil von Ziesendorf.

1959 erfolgte die Zusammenlegung von Fahrenholz und Ziesendorf. Fahrenholz wurde Ortsteil von Ziesendorf.

Die Gemeinden Buchholz und Ziesendorf wurden 1973 zusammengelegt. Buchholz wurde Ortsteil von Ziesendorf.

Heute bilden die Orte eine Einheit.

Seit 1991 gehört die Gemeinde Ziesendorf zum Amt Warnow-West.

 

Durch den Zinnenschnitt soll der langjährige Besitz von Ziesendorf (Rittergut) durch die Herren von Reventlow (1397 bis in das 18. Jahrhundert) symbolisiert werden, deren Stammwappen von Rot und Silber durch einen schrägen Zinnenschnitt geteilt ist.

Die Herren von Reventlow gehörten zu den bedeutendsten Geschlechtern im westlichen Ostseegebiet und sind ein uraltes Rittergeschlecht.

In Veranlassung der 1144 erfolgten Ermordung des Grafen Rudolf II. auf der Bocklenburg und des gewaltsam herbeigeführten Endes der Grafenherrschaft haben die Reventlows Ditmarschen verlassen, um unter anderem auch teils in Mecklenburg neue Wohnsitze zu begründen.

Der berühmteste Vorfahr war Detlev Reventlow aus dem Haus Ziesendorf (geboren am 4. April 1600 Ziesendorf, Rostock, Mecklenburg, gestorben am 13. Aug 1664), der 1632 von Christian IV. von Dänemark zum Kanzler ernannt wurde.

 

Das Steingrab ist als Bestätigung der vorchristlichen Besiedlung in Ziesendorf zu sehen. Die sich dort befindlichen vier, zum großen Teil zerstörte, Großsteingräber (Megalithgräber), die meistens in die späte Jungsteinzeit datieren, wurden in Norddeutschland vermutlich zwischen 3500 und 2800 vor Christus errichtet.

Das Gut Ziesendorf liegt auf trockener Höhe, der Boden senkt sich nach Süden zu weiten Niederungen, die von der Beke und ihrem Nebenfluss, dem Weidbach, entwässert werden. Trotzdem sind sie sumpfig und bildeten in vorgeschichtlichen Zeiten vermutlich einen See. Im Norden, Westen und Süden wird diese Erhebung, die aus etwas lehmhaltigem Sand besteht, von den beiden Bächen umflossen und bildete eine ideale Siedlungsstätte für den Menschen.

1930 stieß man dort bei Bodenuntersuchungen auf große Steine, wonach in Ziesendorf umfangreiche Grabungen begannen.

Das Grab steckte vollständig im Hügel, was in Mecklenburg selten ist und gehört zu den kennzeichnenden Grabformen der Riesensteingrabkultur. Die Besonderheit ist, dass in dem Riesensteingrab unter anderem eine größere Anzahl von Pfeilspitzen gefunden worden sind. Eine Lanzenspitze, wie sie in dänischen Gräbern häufig gefunden wird, lässt deutlich einen nordischen Einfluss erkennen. Die Gemeinde hat damit die Kenntnis ihrer heimischen Vorzeit in vielen Beziehungen erweitert.

 

 

 

Mit der Aufnahme der Steingräber in ihr Wappen bekennt sich die Gemeinde Ziesendorf zu ihren frühesten Wurzeln nachweisbarer Besiedlung auf ihrem Gemeindegebiet.

 

Anlagen:

-       Wappenentwurf

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt, ein eigenes Wappen, entsprechend

der Vorlage und der Blasonierung

 

            "Geteilt. Oben von Rot und Silber im Zinnenschnitt schräglinks geteilt.

Unten in Blau ein aus drei Tragsteinen und einem Deckstein bestehendes

silbernes Steingrab."

 

beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wappengenehmigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin